Mainzer Ingrossaturbücher Band 54

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StA Wü, MIB 54 fol. 207 [03]

Datierung: 15. September 1522

Quelle

Aussteller:

Ausstellungsorte:

Archiv: Würzburg StaatsA

Weitere Überlieferung:

Quellenbeschreibung:

MIB 54 fol. 207-207v

Geographische Bezüge:

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Inhalt

Kopfregest:

Erzbischofs Albrecht antwortet dem Dekan und Domkapitel der Mainzer Kirche.

Vollregest:

Würdige und liebe Andächtige. Wir haben Euer Schreiben samt der darin enthaltenen Kopie unseres Freundes von Trier, die an Euch bezüglich der Überfahrten am Rhein auf Seiten der Bürger ergangen ist, mit der angefügten Bitte, Euch unseren gnädigen Rat mitzuteilen, gelesen. Wir geben Euch darauf auch unseren gnädigen Willen zu erkennen, dass uns bereits vom kaiserlichen Regiment etliche Mandate deshalb zugeschickt worden sind, die wir alsbald allenthalben verkünden lassen haben. Dazu haben wir gestern am Sonntag allen unseren Viztumen und Amtleuten am Rhein den strikten Befehl gegeben, niemand zu Ross oder zu Fuß an unseren Fähren die Überfahrt zu gestatten, er bestätigt denn bei seinem Eid, dass er Franz nicht anhängt oder ihm zuziehen will. Damit ist an unseren Fähren am Rhein unseres Erachtens genügsam Vorsorge getroffen worden. Dekan und Domkapitel könnten sich an Orten ihrer Fähre schlecht anders verhalten.
Das wollen wir euch auf euer Schreiben nicht unveröffentlicht lassen.

Gegeben zu Aschaffenburg am Montag nach Crucis exaltationis 1522.

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Keine

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 54 fol. 207 [03], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/22619 (Zugriff am 17.05.2024)