Mainzer Ingrossaturbücher Band 54

294 Quellen in dieser Liste. Sie sehen die Quelle 223.

StA Wü, MIB 54 fol. 206 [02]

Datierung: Undatiert. Ca. 31. August 1522

Quelle

Ohne Aussteller, Empfänger und Empfangsort

Archiv: Würzburg StaatsA

Weitere Überlieferung:

Quellenbeschreibung:

MIB 54 fol. 206-206v

Geographische Bezüge:

KML Visualisierung

Inhalt

Kopfregest:

Instruktion, was Herr Konrad Rucker, Scholaster und Kommissar zu Aschaffenburg, und der Amtmann zu Lahneck [Philipp von Heuchelheim] beim Erzbischof zu Trier oder bei dessen Räten verhandeln sollen.

Vollregest:

Erstens, sollen sie dem Trierer Erzbischof den freundlichen Dienst und allen freundlichen Willen des Mainzer Erzbischofs übermitteln.

Sie sollen erzählen, dass der Trierer dem Mainzer mitgeteilt hat, dass ein gewerb bei Straßburg versammelt sein soll, ihn zu überfallen, mit der Bitte, ihm 100 Pferde zu schicken, die kommenden Dienstag [2. September 1522] zu Koblenz sein sollten.

Darauf habe der Mainzer Erzbischof geantwortet, das zu tun, aber am vergangenen Samstag, nach der Versendung dieser Antwort, haben die trierischen Räte zu Ehrenbreitstein ihm geschrieben und mitgeteilt, dass Franz von Sickingen [Fehde erklärt hat].

Der Trierer habe begehrt, eine Anzahl Reisige zuzuschicken. Auf dieses Schreiben habe der Mainzer angekündigt, seine vertrauten Räte nach Trier zu schicken und den Erzbischof des mainzischen freundlichen Gemüts und Willens zu versichern, dass dem Mainzer, die Widerwärtigkeit, die dem Trierer jetzt begegnet, nicht lieb und er ziemlich entsetzt sei.

Wenn man ihm früher eröffnet oder angezeigt hätte, hätte er allen Fleiß aufgewandt, um den schweren Kosten und dem Verderben der armen Leute zuvorzukommen.

Wenn dem Mainzer das allein zu tun zu wichtig und zu schwer gewesen wäre, hätten Pfalz und Köln wohl geholfen.

Wenn der Trierer Erzbischof Hilfe begehrt, wäre der Mainzer willig, alles Mögliche zu tun.

Die Wahrheit sei, dass der Mainzer Erzbischof in acht Tagen ein dapffere anzale zu Ross und zu Fuß zum schwäbischen Bund schicken muss.

Der Mainzer habe das Gleiche allen Städten geschrieben.

Ihm sei es nicht möglich, Hilfe zu schicken, die am Dienstag zu Koblenz sein soll.

Zudem hätte der Mainzer vor 14 Tagen alle seine Lehnsleute ermahnt, sich entsprechend zu rüsten.

Der Trierer Erzbischof möge allen Verzug so verstehen, wie es geschildert wurde.

Dem Mainzer Erzbischof sei es sehr zuwider und beschwerlich, dass er der Bitte des Trierers nicht nachkommen könne.

Der Mainzer bietet nochmals an, wenn der Trierer Erzbischof oder dessen Räte es für gut und förderlich ansehen, das sich mein g. herr jn hanndel schlag / vnnd die sach auf gutlich wege zu pringen vnderstunde, dass er, der Mainzer Erzbischof, willig und geneigt ist, dies selbst oder zusammen mit Köln und Pfalz vorzunehmen.

Quellenansicht

Keine

Metadaten

Personenindex

Ortsindex

Körperschaften

Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 54 fol. 206 [02], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/22612 (Zugriff am 17.05.2024)