Mainzer Ingrossaturbücher Band 54

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StA Wü, MIB 54 fol. 070

Datierung: 28. September 1530

Quelle

Aussteller:

Ausstellungsorte:

Archiv: Würzburg StaatsA

Weitere Überlieferung:

Quellenbeschreibung:

MIB 54 fol. 70- 71

Geographische Bezüge:

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Inhalt

Kopfregest:

Alexander Schweiß, kaiserlicher Hofsekretär, verkauft sein Reichslehen, die Kämmereraue, an Erzbischof Albrecht von Mainz und sein Stift.

Vollregest:

Alexander Schweiß (Schweis), römisch kaiserlicher Hofsekretär, bestätigt für sich und seine Erben. Er hat mit Erlaubnis Kaiser Karls des fünften dem Herrn Albrecht, der heiligen römischen Kirche Kardinalpriester, zu Mainz und Magdeburg Erzbischof, Kurfürst, Primas usw. Administrator zu Halberstadt und Markgrafen zu Brandenburg, seinem »gnädigsten Herrn«, seinen Nachkommen und dem Erzstift Mainz kraft dieses Briefes, alle seine Gerechtigkeit an den drei Sechsteln der Kämmerer Aue (Chamerers Aw), gelegen zwischen der Böhmischen Burg und dem Dorf Ginsheim auf der einen Seite am Rhein, und an der anderen Seite an dem Wasser Gerau (Geraw) mit allem Zubehör, besonders die Fischereien und Ußwaßern im Rhein und in der Gerau, zu einem rechten Kauf verkauft. Das Lehen hatte er in vergangenen Jahren vom Kaiser, dem es nach dem Tod des Doktor Johann Storch heimgefallen war, erblich für Söhne und Töchter, erhalten. Diesbezüglich war ein Lehensbrief ausgestellt worden.

Den Kaufpreis in Höhe von 800 rheinischen Gulden, 16 Batzen für einen Gulden gerechnet, hat der Erzbischof gegen Zustellung der Lehenbriefe, Abtretung aller Gerechtigkeit und Einsetzung in die Gewehre bezahlt. Alexander Schweiß sagt den Erzbischof für sich und seine Erben aller Verpflichtungen in dieser Sache quitt, ledig und los.

Erzbischof Albrecht, seine Nachkommen und das Stift Mainz sollen alle Gerechtigkeit von Kaiser und Reich zu Erblehen anerkennen und empfangen, lehensweise innehaben, nutzen gebrauchen. Der Erzbischof hatte sich verpflichtet dem Kaiser und dem Reich einen Edelmann, der zum Schild geboren ist, zu benennen. Erzbischof hat auch alsbald den Johann Flach von Schwarzenberg, Amtmann zu Olm, bzw. dessen Amtsnachfolger dem Kaiser benannt, der an seiner Statt dem Kaiser und Reich wegen des Lehens schwören musste, treu, hold, gehorsam, dienstbar und gewärtig zu sein, und alles das zu tun, was einem treuen Lehensmann gebührt.

Alexander Schweiß gelobt für sich und seine Erben, vorstehende Abmachung unverbrüchlich zu halten und keinerlei Recht dagegen anführen zu wollen.

Gegeben zu Augsburg am 28. Tag des Monats September 1530. Allexander Schweiß.

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Keine

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 54 fol. 070, in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/22590 (Zugriff am 07.05.2024)