Mainzer Ingrossaturbücher Band 54

294 Quellen in dieser Liste. Sie sehen die Quelle 102.

StA Wü, MIB 54 fol. 069

Datierung: 12. Februar 1527

Quelle

Aussteller:

Empfänger:

Ausstellungsorte:

Archiv: Würzburg StaatsA

Weitere Überlieferung:

Quellenbeschreibung:

MIB 54 fol. 69-69v

Geographische Bezüge:

KML Visualisierung

Inhalt

Kopfregest:

Kaiser Karl V. schreibt an Erzbischof Albrecht von Mainz in Sachen der Kämmerer-Aue.

Vollregest:

Karl V., römischer Kaiser, allezeit Mehrer des Reiches, in Germanien, zu Hispanien, beider Sizilien, Jerusalem, Ungarn, Dalmatien und Kroatien König, Erzherzog in Österreich und Herzog zu Burgund, Graf zu Habsburg, Flandern und Tirol schreibt an Albrecht, der heiligen römischen Kirche Kardinalpriester zu San Pietro in Vincoli, zu Mainz und Magdeburg Erzbischof, Primas, Administrator des Stiftes Halberstadt, des heiligen römischen Reiches durch Germanien Erzkanzler, Kurfürst.

Nachdem im vergangenen Jahr sein Rat Johann Storch, Lehrer der Rechte, verstorben ist, sind ihm dadurch drei Sechstel einer Aue, genannt die Kämmereraue (Chamerers Aw), zwischen der Böhmischen Burg und dem Dorf Ginsheim auf einer Seite am Rhein, und auf der anderen Seite an dem Wasser der Gerau gelegen, die Johann Storch vom Kaiser und dem heiligen Reich als Erblehen für Sohne und Töchter getragen und gehabt hat, ledig geworden und heimgefallen. Der Kaiser hat des Reiches lieben Getreuen Allexander Schweiß, seinen Sekretär, aufgrund seiner treuen und nützlichen Dienste, die er dem Kaiser und dem Reich seit der Kaiserwahl am kaiserlichen Hof geleistet hat und täglich leistet, ein ganzes Sechstel verliehen und die zwei übrigen Sechstel mit Nutzungsrechten und Zubehör als Erblehen für Söhne und Töchter dem Kaspar (Caspar) von Westhausen, Lehrer der Rechte, Kanzler des Erzbischofs, Caspar Lerch von Dirmstein, dessen Marschall, und Endres Rucker, erzbischöflicher Sekretär, ebenfalls wegen ihrer treuen und fleißigen Dienste, die Caspar Lerch in vergangener Zeit dem Kaiser in kaiserlichen Kriegen und der Kanzler und Sekretär im Dienst für den Erzkanzler in Germanien und anderweitig geleistet haben.

Des Reiches lieber Getreuer Frowin [von Hutten] hat vom erzbischöflichen Hofmeister und anderen, in der Zeit des kaiserlichen Statthalters und Regiments im Heiligen Reich, um Begnadigung und um Belehnung mit den drei Sechsteln nachgesucht, Statthalter und Regiment haben ihm diese auch verliehen. Dies trifft nicht die kaiserliche Zustimmung. Verfallene Lehen und Begnadigung hat allein der römische Kaiser und nicht der Statthalter und das Regiment ohne besondere kaiserliche Gewalt und Befehl zu verleihen und versehen. Diese hat er ihnen deshalb nicht gegeben. Der Kaiser hat deshalb seinem Statthalter und Regiment geschrieben und befohlen, ihr Belehnung als ungültig wieder aufzuheben und abzutun. Desgleichen hat er auch Frowin mitsamt seinen Verbündeten (mitverwanndten) schriftlich aufgefordert, davon Abstand davon zu nehmen und sich der Lehen nicht weiter anzunehmen.

Weil diese Lehen nahe des erzbischöflichen Landes und Gebietes liegen, so begehrt der Kaiser vom Erzbischof und befiehlt ihm ernsthaft, Alexander Schweiß, seinen Kanzler, dem Marschall und dem Sekretär den Besitz dieser drei Sechstel Aue mitsamt ihrem Zubehör, gemäß dem kaiserlichen Lehenbrief, unverzüglich einzugeben, sie dabei zu schützen und zu schirmen und sich dabei weder beirren noch abbringen zu lassen.

Der Erzbischof soll für ihn als Kaiser von den Herren die gewöhnlichen Gelübde und Eide abnehmen, dem Kaiser und dem Reich mit den Lehen treu, gehorsam und gewärtig zu sein, zu dienen und zu handeln, wie sich das gebührt. Sie sollen das innerhalb eines halben Jahres tun, und dies der römischen Hofkanzlei schriftlich berichten.

Gegeben in der Stadt Valladolit, eigenhändig unterschrieben, und mit dem kaiserlichen aufgedrückten Siegel besiegelt, am 12. Tag des Monats Februar des Jahres 1527, des römischen Reiches im 8., aller anderen im 12. Jahr.
Carlus ad mandatum Caesareae et Catholicae Majestatis proprium.

Quellenansicht

Keine

Metadaten

Personenindex

Ortsindex

Körperschaften

Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 54 fol. 069, in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/22588 (Zugriff am 07.05.2024)