Mainzer Ingrossaturbücher Band 54

294 Quellen in dieser Liste. Sie sehen die Quelle 101.

StA Wü, MIB 54 fol. 068

Datierung: 12. Februar 1527

Quelle

Aussteller:

Ausstellungsorte:

Archiv: Würzburg StaatsA

Weitere Überlieferung:

Quellenbeschreibung:

MIB 54 fol. 68-68v

Geographische Bezüge:

KML Visualisierung

Inhalt

Kopfregest:

Kaiser Karl V. gibt nach dem Tod des Georg Flach dessen Reichslehen zu Ginsheim seinem Sekretär Alexander Schweiß und den kurmainzischen Amtsträgern Kaspar von Westhausen, Caspar Lerch von Dirmstein und Endres Rucker zu erblichen Lehen.

Vollregest:

Wir, Karl der Fünfte, von Gottes Gnaden erwählter römischer Kaiser, zu allen Zeiten Mehrer des Reiches in Germanien, zu Hispanien, beider Sizilien, Jerusalem, Ungarn, Dalmatien, Kroatien usw. König, Erzherzog zu Österreich und Herzog zu Burgund usw. Graf zu Habsburg, Flandern und Tirol usw. bestätigen für uns und unsere Nachkommen am Reich öffentlich mit diesem Brief: Einst hatte unser Rat Johann Storch, Lehrer der Rechte, drei Sechstel (sechsthail) einer Aue genannt die Kämmerer Aue (Chamerers Awe), gelegen zwischen der Böhmischen Burg und dem Dorf Ginsheim (Ginsßhaim), auf einer Seite am Rhein und der anderen Seite an dem Wasser, genannt die Gerau (Geraw). Von drei Sechsteln hat Johann Storch einen, mit Bewilligung des ehemaligen Kaisers Maximilian von Siegfried (Syffriden) Horneck von Heppenheim an sich erblich gekauft. Die anderen zwei Sechstel, die von Kaiser Maximilian, als durch deren Inhaber, Georg (Jorge) Flach von Schwarzenberg, ihrer Majestät verschwiegenes und vermeintlich heimgefallenes Lehen aus Gnade verliehen, und nachfolgend in Kraft eines Vertrags, der zwischen ihm, Karl, und Georg Flach geschlossen worden ist, diese zwei Sechstel seien an ihn, Georg, gekommen, um das Lehen von Kaiser und dem heiligen Reich als Erblehen für Söhne und Töchter zu tragen.

Da nun Johann Storch ohne eheliche Leibeserben unlängst gestorben ist, sind dadurch dem Kaiser drei Sechstel ledig geworden und heimgefallen.

Wir haben demnach Alexander Schweiß, unserem Sekretär, wegen seiner treuen und nützlichen Dienste, die er uns und nach der Wahl in vielfältiger Weise in anstehenden Sachen und Handlungen bisher geleistet hat, am kaiserlichen Hof nach täglich tut, und künftig auch noch leisten soll, das eine Sechstel, das Johann Storch von Siegfried Horneck von Heppenheim an sich gekauft hatte, verliehen. Ebenso haben wir Kaspar (Casper) von Westhausen, Lehrer der Rechte, Kanzler unseres lieben Freundes und Kurfürsten, Kardinals und Erzbischofs von Mainz, und Caspar Lerch von Dirmstein, Marschall des Erzbischofs, ebenso Andreas Rucker (Ruckher), des Erzbischofs Sekretär, ebenfalls wegen ihrer fleißigen treuen Dienste, die sie uns, nämlich der von Dirmstein in unserem Krieg gegen den König von Frankreich usw., und der Kanzler und der Sekretär stets, seit unser kaiserlichen Regierung, in Reichsangelegenheiten und Handlungen auf unsern und auf andere Weise geleistet haben, und auch noch künftig tun sollen, die anderen beiden Sechstel, die Johann Storch durch die Begnadigung Kaiser Maximilians und aufgrund des daraus gefolgten Vertrags von Jörg Flach getragen hat, als unser und des heiligen Reichs freilediges, heimgefallenes Lehen, mit allen ihren Renten, Gülten, Rechten, Nutzungen und anderem Zubehör und besonders mit den Fischereien und Eiswassern (Ysswaßern) am Rhein und an der Gerau samt Zubehör, nichts ausgenommen, verliehen. Den vier Herren soll alles zu rechtem Erblehen auf Söhne und Töchter gnädig verliehen sein.

Ich verleihe ihnen die auch so mit römischer kaiserlicher Macht kraft dieses Briefes, was wir ihnen aufgrund Recht, Billigkeit und Gnade daran verleihen sollen und können.

Unser Sekretär Alexander (Allexander) Schweiß (Sweiß) soll das eine, von Siegfried Horneck erkaufte Sechstel, mit allen Nutzungen und allem Zubehör für sich allein, Kaspar von Westhausen, Caspar Lerch von Dirmstein und Endres Rucker die anderen beiden Sechstel, ebenfalls mit allen ihren Nutzungen und Zubehörteilen, jeder zu gleichen Teilen, als Erblehen innehaben, nutznießen und gebrauchen, so, wie einst Johann Storch die innegehabt und gebraucht und genossen hat.

Darauf hat uns unser Sekretär die gewöhnlichen Gelübde und Eide geleistet, Kaspar von Westhausen, Casper Lerch und Endres Rucker sollen dies dem Kurfürsten von Mainz an unserer statt innerhalb Jahresfrist gleicherweise tun, dem heiligen Reich damit treu, gehorsam, mit Diensten verpflichtet und gewärtig zu sein und so zu handeln, wie sich das von solchen Lehen wegen gebührt.

Zur Beurkundung haben wir diesen Briefs mit unserer eigenen Hand unterschrieben und mit unserem königlichen anhangenden Siegel besiegelt.

Geben in unserer Stadt Valladolid am 12. Tag des Februars, nach Christi Geburt unseres lieben Herrn Geburt im 1527ten, unseres Reiches des römischen im 8ten und der anderen aller im 12ten Jahr.

Carolus ad mandatum Caesarae et catholicae Majestatis proprium.

Quellenansicht

Keine

Metadaten

Personenindex

Ortsindex

Körperschaften

Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 54 fol. 068, in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/22587 (Zugriff am 07.05.2024)