Mainzer Ingrossaturbücher Band 54

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StA Wü, MIB 54 fol. 004 [01]

Datierung: 26. August 1526

Quelle

Aussteller:

Ausstellungsorte:

Archiv: Würzburg StaatsA

Weitere Überlieferung:

Quellenbeschreibung:

MIB 54 fol. 4

Geographische Bezüge:

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Inhalt

Kopfregest:

Philipp und Wirich von Daun, Grafen zu Falkenstein, Brüder, quittieren Erzbischof Albrecht wegen Vilzbach über 1.800 Gulden.

Vollregest:

Philipp und Wirich von Daun, Grafen zu Falkenstein und Linnep, Herren zu Oberstein und Broich, Brüder, bestätigen für sich und ihre Erben mit dieser Quittung: Sie haben sich Forderungen wegen der Gerichte und Lehngüter in, bei und zu Vilzbach außerhalb der Stadt Mainz angemaßt, die vorzeiten durch die Grafschaft Falkenstein an Bürgermeister, Rat und Bürger der Stadt Mainz zu Erblehen geliehen, dann für 6.500 Gulden verpfändet worden, und schließlich auf dem Erbweg an sie und ihre Erben gekommen sind. Deshalb ist es mit Herrn Albrecht, der römischen Kirche Kardinalpriester zu San Pietro in Vincoli, zu Mainz und Magdeburg Erzbischof, Kurfürst und Primas, Administrator zu Halberstadt, Markgraf zu Brandenburg, ihrem »gnädigsten Herrn« zu einer Anhörung und Verhandlung gekommen. Man hat sich darauf geeinigt, dass sie alle ihre Rechte und Gerechtigkeit zu Vilzbach zugunsten des Erzbischofs und seines Stiftes gemäß einer diesbezüglich dem Erzbischof übergebenen Verschreibung aufgeben und der Erzbischof ihnen über die bereits gezahlten 6.500 Gulden weitere 1.800 rheinische Gulden, Kurfürstenmünze zahlen wird. Dieses Geld haben sie heute erhalten, was sie kraft dieses Briefes quittieren.

Dies zu beurkunden, kündigen sie an, jeder sein eigenes Siegel an diese Quittung zu hängen.

Gegeben zu Speyer am Sonntag nach Bartholomäustag 1526.

Quellenansicht

Keine

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 54 fol. 004 [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/22585 (Zugriff am 28.03.2024)