Mainzer Ingrossaturbücher Band 54

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StA Wü, MIB 54 fol. 003v

Datierung: 25. August 1526

Quelle

Aussteller:

Ausstellungsorte:

Archiv: Würzburg StaatsA

Weitere Überlieferung:

Quellenbeschreibung:

MIB 54 fol. 3v-4

Geographische Bezüge:

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Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Albrecht sagt Philipp und Wirich von Daun, Grafen zu Falkenstein zu, ihnen 1.800 Gulden wegen des Dorfes Vilzbach zu bezahlen.

Vollregest:

Erzbischof Albrecht bestätigt mit diesem Brief. Seine »lieben Besonderen« Philipp und Wirich von Daun, Grafen zu Falkenstein und Linnep (Lymburg), Herren zu Oberstein und Broich, Brüder, haben sich Forderungen bezüglich der Gerichte und Lehengüter zu, um und bei Vilzbach außerhalb Mainz angemaßt, die vorzeiten durch die Herrschaft Falkenstein dem Bürgermeister, Rat und den Bürgern der Stadt Mainz zu Erblehen geliehen und danach verpfändet worden sein sollen.

Er hat sich deshalb mit ihnen in der Weise vertragen, dass sie ihm, seinen Amtsnachfolgern und dem Stift Mainz solche Gerechtigkeit, die sie und ihre Erben an dem Erblehen und der Pfandschaft samt Zubehör haben oder zu haben vermeinen, erblich zu Eigentum übergeben. Er wird ihnen dagegen über die bereits empfangenen 6.500 Gulden noch 1.800 rheinische Gulden, Kurfürstenmünze, entrichten, alles laut einer Verschreibung, die ihm heute zugestellt wurde. Der Erzbischof verspricht bei seiner fürstlichen Ehre und Würde, den Brüdern die 1.800 Gulden zur Hälfte zur Zeit der kommenden Frankfurter Fastenmesse und die andere Hälfte zur Zeit der Herbstmesse des Jahres 1527 von den Gefällen des Zolls Ehrenfels und Lahnstein zu bezahlen. Der Erzbischof gibt seinen Zollschreibern entsprechende Anweisung. Bei der Bezahlung der letzten Rate muss der Erbkaufbrief, den die von Falkenstein aufgerichtet haben, zusammen mit den anderen Briefen in dieser Sache, die von ihnen beim Rat zu Oppenheim hinterlegt wurden, samt der Quittung über den gezahlten Gesamtbetrag übergeben werden.

Sollten die Zollschreiber mit der Bezahlung säumig werden, soll diese Abmachung nichtig sein, auch den Falkensteinern der Erbkaufbrief mit den anderen hinterlegten Briefen wieder zu ihren Händen gestellt werden.

Dies zu beurkunden, kündigt Erzbischof Albrecht an, sein Sekret an diesen Brief zu hängen.

Gegeben zu Speyer am Samstag nach St. Bartholomäusttag 1526.

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Keine

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 54 fol. 003v, in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/22584 (Zugriff am 19.04.2024)