Mainzer Ingrossaturbücher Band 54

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StA Wü, MIB 54 fol. 006 [01]

Datierung: 26. August 1527

Umgang bezüglich der Marksteine zwischen der Irtenberger und der Gerchsheimer Gemarkung.

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StA Wü, MIB 54 fol. 006 [02]

Datierung: 15. Mai 1527

Landscheider aus Tauberbischofsheim setzen Steine zwischen der Irtenberger Gemarkung und der Gemarkung von Brunn [Waldbrunn].

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StA Wü, MIB 54 fol. 007

Datierung: 6. Mai 1528

Graf Eberhard von Eppstein-Königstein verkauft Erzbischof Albrecht das Dorf Kostheim.

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StA Wü, MIB 54 fol. 008 [01]

Datierung: 6. März 1528

Quittung des Grafen von Königstein über die 6.000 Gulden für den Kauf des Dorfes Kostheim.

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StA Wü, MIB 54 fol. 008 [02]

Datierung: 27. Februar 1528

Erzbischof Albrecht ist einverstanden, dass der Leibeigene Feinhenn auch nach dem Verkauf Kostheims dem Graf Eberhard von Königstein lebenslang eine Leibbede entrichtet.

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StA Wü, MIB 54 fol. 008v [01]

Datierung: 27. Februar 1528

Erzbischof Albrecht gibt seinem Marschall und seinem Kammerschreiber jegliche Vollmacht, das Dorf Kostheim für ihn von den dortigen Untertanen zu empfangen.

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StA Wü, MIB 54 fol. 008v [02]

Datierung: Undatiert. Wohl 27. Februar 1528

Wie der Viztum von Mainz mit der Gemeinde zu Kostheim umgehen soll.

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StA Wü, MIB 54 fol. 009v

Datierung: Undatiert. August/September 1528

Ordnung des Dorfes Kostheim.

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StA Wü, MIB 54 fol. 014

Datierung: 28. August 1528

Weistum, wie es künftig durch das Gericht zu Kostheim an den drei jährlichen geboteten Dingtagen gehalten und dem nachgekommen werden muss.

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StA Wü, MIB 54 fol. 016 [01]

Datierung: Undatiert. Wohl 1528

Ordnung über die Bede und Dienste der Güter, die in der Kostheimer Gemarkung gelegen sind.

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