Mainzer Ingrossaturbücher Band 53
Sie sehen die Quellen 1 bis 10 von insgesamt 448.
StA Wü, MIB 53 fol. 007
Datierung: 25. Juni 1524
Erzbischof Albrecht entlastet nach seiner Rückkehr aus Magdeburg die Mitglieder seines Rates und seine Sekretäre, die während seiner Abwesenheit das Regiment in Mainz geführt hatten.
StA Wü, MIB 53 fol. 008
Datierung: 31. Oktober 1519
Erzbischof Albrecht kündigt Landgraf Philip von Hessen die Lösung Gernsheims an.
StA Wü, MIB 53 fol. 009
Datierung: 17. April 1520
Die Mainzer Statthalter und Räte schreiben dem Landgrafen Philipp, ihnen einen Ort zu benennen, an dem sie die drei Teile des Lösungsgeldes für Gernsheim übergeben können.
StA Wü, MIB 53 fol. 010
Datierung: 14. September 1520
Bestätigung Landgraf Philipps von Hessen auf das Schreiben des Lorentz Truchseß von Pommersfelden, Domdekan, Statthalter und verordneter Rat zu Mainz, bezüglich der Lösung Gernsheims.
StA Wü, MIB 53 fol. 010v
Datierung: 29. Mai 1520
Landgraf Philipp von Hessen quittiert Erzbischof Albrecht über den Erhalt der 30.000 Gulden Ablösungsgeld für drei Teile der Pfandschaft Gernsheim und nimmt die Kündigung des vierten Teils entgegen.
StA Wü, MIB 53 fol. 011v
Datierung: 29. Mai 1520
Landgraf Philipp von Hessen übergibt Erzbischof Albrecht eine Quittung über 700 Gulden, die auf dem Hof zu Gernsheim verschrieben sind.
StA Wü, MIB 53 fol. 012v
Datierung: 8. Oktober 1520
Erzbischof Albrecht kündigt dem Landgrafen Philipp von Hessen die Lösung des vierten Teils an Burg und Stadt Gernsheim an.
StA Wü, MIB 53 fol. 013
Datierung: 13. April 1521
Markgraf Kasimir von Brandenburg lässt bezüglich etlicher Streitpunkte einen Vertrag zwischen Erzbischof Albrecht und Landgraf Philipp von Hessen schließen.
StA Wü, MIB 53 fol. 015
Datierung: 21. Mai 1521
Erzbischof Albrecht gibt Lorentz Truchseß, Sebastian von Rotenhain und Herrn Johann Kuchenmeister alle Vollmacht, für ihn von den Landgrafen Gernsheim und entsprechende Huldigung entgegenzunehmen.