Regesten 1000 -1449

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Grathoff, Rgg. Hachenburg 1261b Februar 02

Datierung: 2. Februar 1261

Quelle

Ohne Aussteller, Empfänger und Empfangsort

Archiv: Grathoff, Regesten Hachenburg

Weitere Überlieferung:

HHStA Wiesbaden Best. 340. - Regest: Potthast 2129 Nr. 26569 nach dem Orig. in Idstein; Goerz, Mittelrheinische Regesten 3, S. 375 Nr. 1680. Regest: Struck, Cistercienserkloster Nr. 53.

Inhalt

Kopfregest:

Streit zwischen der Abtei Marienstatt und Heinrich Vogt von Hachenburg.

Vollregest:

Papst Alexander IV. an den Dekan, Scholaster und die Kanoniker der Kirche in Bonn. Abt und Konvent der Abtei Marienstatt haben sich beklagt, dass der Abt von Sayn, Prämonstratenserordens, der Edle Heinrich, Vogt (advocatus) von Hachenburg (Hagenberg) und einige Personen der Städte und Diözesen Köln, Trier und Mainz wegen einer gewissen Geldsumme, Ländereien, Besitzungen und Sachen ihnen Unrecht zufügten. Daher befiehlt der Aussteller der Bonner Kirche, die Parteien zu laden, zu verhören und die Sache unter Ausschluss einer Berufungsmöglichkeit zu entscheiden, auch durch geistliche Zensur für die Ausführung der Anordnung zu sorgen. Doch ist wegen Verkündigung der Exkommunikation oder des Interdikts in den Ländereien des vorgenannten Edlen der Befehl des Ausstellers einzuholen, Zeugen, die durch Gunst, Hass oder Furcht sich zurückziehen, sollen durch die Adressaten mittels geistlicher Zensur zur Aussage gebracht werden. Falls nicht alle Adressaten dies ausführen können, sollen es wenigstens zwei tun.
D. Laterani III. nonas Februarii, im 7. Jahr seines Pontifikats.

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Keine

Metadaten

Zitierhinweis:

Grathoff, Rgg. Hachenburg 1261b Februar 02, in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/22755 (Zugriff am 27.04.2024)