Mainzer Ingrossaturbücher Band 27

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StA Wü, MIB 27 fol. 080 [01]

Datierung: 19. Mai 1455

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Archiv: Würzburg StaatsA

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Vollregest:

Eberhard von Riedern bestätigt, dass Erzbischof Dietrich ihn gemäß einer (inserierten) Urkunde zum Viztum in Aschaffenburg ernannt hat.

Erzbischof Dietrich, Erzkanzler im Heiligen Römischen Reich durch Germanien ernennt Eberhard von Riedern zu seinem Viztum. Eberhard soll die Bewohner im Amt nach bestem Vermögen schützen und schirmen. Er hat sich mit acht reisigen Pferden, sieben Gewappneten sowie einem knaben ständig bereit zu halten. Der Amtmann erhält jährlich in zwei Raten 400 rheinische Gulden als Bezahlung. Sein Dienstjahr beginnt und endet am Urbanstag [25. Mai]. Das kleine und große Geleitgeld von Vieh steht dem Erzbischof zu. Der Viztum hat den erzbischöflichen Keller bei dessen Vereinnahmung zu unterstützen. Gleiches gilt für die anderen Gülten, Zinse, Renten und Gefälle im Schloss und in der Kellerei Aschaffenburg. Eberhard kann jederzeit seines Amtes entsetzt werden, darf es dann aber erst verlassen, wenn ein Amtsnachfolger eingesetzt ist. Ausstehende Amtsgelder und »reisiger Schaden« werden ihm dann noch ersetzt. In Zeiten einer Vakanz ist er dem Domdekan und dem Domkapitel oboedienzpflichtig. Der Viztum leistet einen Amtseid und stellt einen Reversbrief aus. Der Erzbischof kündigt sein Siegel an. - ... geben ... Wießbaden am Montage nach dem Sontag Exaudi ... 1455.

Eberhard schwört, vorstehende Bestimmungen unverbrüchlich zu halten und kündigt sein Siegel an.

- ... geben ... Montag nach dem Sontag Exaudi ... 1455. - ... geben ...Montag nach dem Sontag Exaudi ...1455.

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Keine

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 27 fol. 080 [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/21866 (Zugriff am 17.05.2024)