Mainzer Ingrossaturbücher Band 27

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StA Wü, MIB 27 fol. 055 [01]

Datierung: 10. August 1455

Quelle

Aussteller:

Archiv: Würzburg StaatsA

Geographische Bezüge:

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Inhalt

Vollregest:

Erzbischof Dietrich verkauft dem Dekan und Kapitel des Stiftes St. Stephan zu Mainz eine Gülte in Höhe von 50 rheinische Gulden, wie sie zu Mainz und am Rhein (zu Mencze vnd kurfurwten vff dem Rine) gültig sind, aus den Einnahmen des Zolles Ehrenfels: St. Stephan hatte dem Erzbischof 1.000 rheinische Gulden geliehen, die er zum Wohl des Erzstiftes einsetzen will. Der Zollschreiber Johann von Heinsberg erhält entsprechende Anweisung.

Es folgen Bestimmungen zur Zahlungsgarantie bei einer Neubesetzung des Zollschreiberamtes, zur Bürgschaft des Dorfes Kastel bei Mainz und der Fährleute an der Kasteler Fähre, zum Verfahren bei Zahlungsverzug und zum Rückkauf der Gültzahlung (Zahlungsorte wahlweise Mainz, Frankfurt oder Bingen).

Diether von Isenburg, Küster, und das Domkapitel geben ihr Einverständnis und kündigen das große Kapitelsiegel an. Die Gemeinde Kastel bekennt sich zu ihrer Bürgschaftspflicht und kündigt ihr Gerichtssiegel an.

- Datum ... 1455 jpsa die Beate Laurentij.

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 27 fol. 055 [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/21863 (Zugriff am 19.04.2024)