Mainzer Ingrossaturbücher Band 27

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StA Wü, MIB 27 fol. 038v [01]

Datierung: 16. März 1455

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Archiv: Würzburg StaatsA

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Vollregest:

Erzbischof Dietrich anerkennt die Vernunft, Redlichkeit und das Verständnis des Mainzer Domherrn Johannes Münch (Monich) von Rosenberg], und dessen treuen Dienste, die er ihm und dem Mainzer Stift bisher geleistet hat und künftig leisten soll. Deshalb überträgt er ihm das Kämmereramt in der Stadt Mainz. Er darf das Amt mit allen Renten, Gefällen, Freiheiten, Gewohnheiten und Rechten nutzen und nießen, wie dies altes Herkommen ist. Johannes kann jederzeit seines Amtes entsetzt werden. Nach einer Aufkündigung muss er das Amt binnen 8 Tage unbeschadet räumen. Johannes hat einen Eid geschworen, das Amt ordnungsgemäß zu verwalten. Der Erzbischof befiehlt allen weltlichen Richtern, Münzmeistern und Hausgenossen in Mainz, den Johannes als Kämmerer zu akzeptieren und kündigt sein Siegel an.

- ... geben ... Aschaffemburg am Sontag Letare ... 1455.

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 27 fol. 038v [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/21855 (Zugriff am 16.04.2024)