Mainzer Ingrossaturbücher Band 28a

5 Quellen in dieser Liste. Sie sehen die Quelle 2.

StA Wü, MIB 28a fol. 039 [01]

Datierung: 23. November 1434

Quelle

Aussteller:

Empfänger:

Archiv: Würzburg StaatsA

Weitere Überlieferung:

Vgl. RI X,2 n. 10950.

Geographische Bezüge:

KML Visualisierung

Inhalt

Vollregest:

Sigismund (Sigmundt), Römischer Kaiser, zu allen Zeiten Mehrer des Reiches und König zu Ungarn, Böhmen, Dalmatien, Kroatien usw. bekennt, dass sich seine angeborene gute und römisch-kaiserliche Mildtätigkeit gegen alle Getreuen im Heiligen Römischen Reich zu allen Zeiten gnädig erweist, ihnen Nutzen zu schaffen, und er darüber hinaus geneigt ist, seinen und des Reiches Kurfürsten und Fürsten, und besonders denen, deren Vorfahren bereits mit willigem Dienst und in steter Treue in seiner und des Reiches Gehorsam verblieben sind, Ehre und Nutzen zu erweisen.

Vor ihn sind nun die Edelherren Diether von Isenburg, Herr zu Büdingen, Ritter Zurch von Stetten und Peter Schenk erscheinen, Räte und ehrbare Botschafter des Kurfürsten Erzbischof Dietrich zu Mainz, Erzkanzler des Heiligen Römischen Reiches in deutschen Landen Botschafter, und haben ihm erzählt, dass der Erzbischof wegen mannigfeldiger anligender vnd notturftiger ... sachen seiner Kirche nicht persönlich vor dem Kaiser erscheinen könne, um seine und seiner Kirche Regalien zu empfangen, wie er es gerne getan hätte und es seine Pflicht sei. Der Erzbischof hat ihn nun durch seine Räte und Botschafter demütig gebeten, ihm und seinem Stift die Regalia lehen werntlichkeit vnd lehenschafft zu verleihen.

Da die Amtsvorgänger des Erzbischofs seinen Vorfahren als Römische Kaiser und Könige und auch ihm selbst jederzeit mit lauterer Treue beigestanden haben, und er selbst zu Erzbischof Dietrich steht, verleiht er ihm gnädig kraft dieser Urkunde mit Ratschluss seiner Berater die Regalien, Lehen und weltliche Gerichte mit allen zugehörigen Rechten, Würden und Ehren. Er kann sie in seinem Stift unwidersprochen gebrauchen, soweit es den Rechten des Reiches und Anderer unschädlich ist. Erzbischof Dietrich soll den Eid in die Hände des Trierer Erzbischofs Raban, Erzkanzler des Heiligen Römischen Reiches in welschen Landen, leisten. Sobald der König nach Regensburg (Regenspurk) kommt, soll Erzbischof Dietrich persönlich erscheinen und die lehen mit der Banyr von ihm empfangen und den Eid in die königlichen Hände leisten, wie dies üblich ist.

Der König gebietet allen Grafen, Freiherren, Edlen, Rittern, Knechten, Mannen, Amtleuten und Gemeinden sowie allen Stiftsuntertanen, dem Erzbischof als ihren rechten, natürlichen und ordentlichen Herren ohne Widerspruch gewärtig und gehorsam zu sein, wollen sie die schwere Ungnade des Reiches vermeiden.

Kaiser Sigismund kündigt das kaiserliche Majestätssiegel an.

- Geben zu prespurg ... 1434 ... an Sant Clemens tage, des ungarischen reiches im 48, des Reiches im 25., des Böhmischen Reiches im 15. und des Kaisertum s im anderen Jahr.

Quellenansicht

Keine

Metadaten

Personenindex

Ortsindex

Körperschaften

Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 28a fol. 039 [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/21931 (Zugriff am 29.03.2024)