Mainzer Ingrossaturbücher Band 28a
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StA Wü, MIB 28a fol. 023v [01]
Datierung: 29. August 1434
Quelle
Aussteller:
Empfänger:
Archiv: Würzburg StaatsA
Geographische Bezüge:
Inhalt
Vollregest:
Dekan Peter und das Mainzer Domkapitel bestätigen mit diesem Brief, dass sie mittels eines Tauschs die Stadt Bingen samt Zubehör an sich gebracht haben, wie dies die diesbezüglichen Briefe besagen. In diesem Tausch bleibenden Landen im Rheingau weiterhin die Pflicht (pflicht vnd dinste) der Binger zu Reise und Folge zugesichert und sind keineswegs abgestellt. Dies müssen die von Bingen von alters her leisten, da es altes Herkommen ist. Dabei soll es auch künftig bleiben und soll es so gehalten werden. Dekan Peter und das Kapitel kündigen das große Kapitelsiegel an.
- Datum ipso die sancti Johannis baptiste decollationis ... 1434.
Quellenansicht
Keine
Metadaten
Personenindex
- Udenheim: Peter von (Aussteller)
Ortsindex
- Bingen - Stadt : Bingen - Stadt (Nennung)
- Rheingau : Region (Nennung)
Körperschaften
- Bingen : Stadtverwaltung [Bingen] (Empfänger)
Zitierhinweis:
StA Wü, MIB 28a fol. 023v [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/21929 (Zugriff am 26.04.2024)