StAD R 11 REM Nr. 28

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StAD R 11 REM Nr. 28 [08]

Datierung: 18. September 1381

Quelle

Aussteller:

Empfänger:

Archiv: Darmstadt StaatsA

Weitere Überlieferung:

  • Regestensammlung im StAD Best. R 11 A Kurmainzer Regesten Nr. 28. (Verweis auf: Originalpergament: Gotha, QQ X (XIII) 19 [alte Sig.]. 1. Siegel Siegfrieds abgefallen; 2. Siegel Curds hängt, stark beschädigt; Siegel Heinrichs von Tastungen hängt, beschädigt; Siegel Friedrichs von Badenheim hängt, beschädigt.
  • Regesten des Geschlechts Salza S. 176 Nr. 276 (Auszug).
  • Vgl. Sagittarius, Hist. der Herrschaft Salza S. 332 § 10).

Geographische Bezüge:

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Inhalt

Kopfregest:

Der mainzische Amtmann Siegfried von Bültzingsleben schließt auf dem Eichsfeld für zunächst ein Jahr einen Frieden.

Vollregest:

Siegfried (Sifrit) von Bültzingsleben (Bultzigesleybin), Amtmann seines Herrn [Adolf] von Mainz (Mentze), schließt mit Hans, Gunther und Friedrich (Frederiche) von Salza (Salcza) [a] für die mainzischen Schlösser, Städte, Mannen, Lande und Leute auf dem Eichsfeld (Eychsfelde) einen Frieden, der vom kommenden Michaelstage [29. September] zunächst ein Jahr lang während soll und sich dann weiter bei einer Kündigungsfrist von vier Wochen verlängert. 

Die Aufsagung des Friedens durch Siegfried hat auf Burg Uffhofen (zu den Uffhobin) zu geschehen, durch die Herren von Salza auf Burg Rusteberg. In diesen Frieden, der in Erfurt (Erforte) geteidingt und geschlossen wurde, in Gegenwart des Erzbischofs Adolf, sind die mainzischen Schlösser, Städte, Lande und Leute aufgenommen und alle, die durch den Erzbischof und Siegfried dies tun und lassen wollen, und deren Siegfried mächtig ist. Siegfrieds Amtsnachfolger soll den Frieden mit der gleichen Sicherheit (gewisheyd) und den gleichen Bürgen bestellen (bij stelle und vor wiße). Berlt von Bissingen, seine Söhne, und ihre Helfer, sollen sich von Scharfenstein (Scharfinstein) und allen mainzischen Burgen und Städten nicht behelfen, noch die Herren von Salza aus ihnen heraus beschädigen dürfen.

Als Bürgen setzt Siegfried Curd von Bültzingsleben (Bulczigesleybin), Heinrich von Tastungen, Großen Stabins Sohn, und Heinrich von Rodenstein. Die drei Bürgen geloben auf Mahnung der Herren von Salza in eine gemeine Herberge zu Mühlhausen (Molhusen) einzureiten und dort zu bleiben, bis der Friedensbruch gerichtet ist. Stirbt ein Bürge, so hat Siegfried binnen vier Wochen einen gleichwertigen oder besseren an seine Stelle zu setzen. Tut er dies nicht, so haben die verbliebenen Bürgen so lange Einlager zu halten, bis der Ersatzbürge gestellt ist.

Es siegeln: Siegfried von Bültzingsleben, Curd von Bültzingsleben und Heinrich von Tastungen. Heinrich von Rodenstein, der zu dieser Zeit kein eigenes Siegel hat, hängt das Siegel Friedrichs von Badungen an, was dieser bestätigt.

- Datum 1381 an Mittewochen nach Lamperti.

Quellenkommentar:

[a] Vgl. das Regest vom 17. Juli 1381.

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Keine

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Zitierhinweis:

StAD R 11 REM Nr. 28 [08], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/2408 (Zugriff am 28.03.2024)