StAD R 11 REM Nr. 27

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StAD R 11 REM Nr. 27 [007]

Datierung: 18. Januar 1379

Quelle

Aussteller:

Ausstellungsorte:

Archiv: Darmstadt StaatsA

Weitere Überlieferung:

  • StA Darmstadt Best. R 11 Regesten der Erzbischöfe von Mainz Nr. 27 mit Verweis auf: OP GA Weimar, Reg. l. pag. 660 B.3 [oder 4?]. Bleibulle an gelber und roter Seide (Garn). Auf dem Bug: dupplicate. z. Franciscus. XX Valasaz [?].

Geographische Bezüge:

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Inhalt

Vollregest:

Papst Urban VI. hat jüngst dem Erzbischof Ludwig von Mainz, um ihn zu ehren und in der Hoffnung auf seine Zustimmung, vom Mainzer Stift gelöst und der Kirche von Jerusalem zum Patriarchen gegeben und ihm zugleich die ebenfalls erledigte Kirche von Kameritz (Cameracem) in commendam bewilligt. Da ihm aber nachträglich der Erzbischof unterrichtet hat, er wolle dieser Übertragung nicht zustimmen und in seiner Mainzer Kirche bleiben und ihr vorstehen, so erklärt der Papst, der den Erzbischof nicht gegen seinen Willen versetzen, ihm vielmehr wegen seiner hervorragenden Verdienste mit Gnaden bedenken will, dass es nicht seine Absicht war noch ist, den Erzbischof gegen seinen Willen zu versetzen, dass jene Verfügung ungültig sei und Erzbischof Ludwig auch ferner die Mainzer Kirche leiten solle.

- Datum Rome apud S. Mariam trans Tiberim XV kl. Februarii pont. n.a. primo.

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Zitierhinweis:

StAD R 11 REM Nr. 27 [007], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/21558 (Zugriff am 29.03.2024)