StAD R 11 REM Nr. 26

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StAD R 11 REM Nr. 26 [100]

Datierung: 1. November 1378

Quelle

Aussteller:

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Ausstellungsorte:

Archiv: Darmstadt StaatsA

Weitere Überlieferung:

  • StA Darmstadt Best. R 11 Regesten der Erzbischöfe von Mainz Nr. 26 mit Verweis auf: OP. Geheimes Staatsarchiv München, Kasten rot 21 b. 9. Rechts nach dem Text: de mandato domini imperatoris Nicolaus Camericensis prepositus. Von dessen auf der Rückseite aufgedrücktem rotem Sekret sind Reste erhalten.

Geographische Bezüge:

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Inhalt

Vollregest:

Karl IV. schreibt der Stadt Frankfurt. Er widerruft zum zweiten Male alle Bündnisse und Vereinbarungen der Stadt mit Bischof Adolf von Speyer und erklärt, dass sie alle, wie auch das gütliche Stehen, wovon Frankfurt ihm geschrieben hat, ungültig sein sollen. Die Stadt solle solche Bündnisse mit dem Bischof fortan nicht mehr eingehen, da es dem Kaiser und dem Reich nicht füglich sei, dass Frankfurt mit dem Bischof, der sich gegen den Römischen Stuhl, gegen Kaiser und Reich gesetzt habe und noch setze, irgendwie verbunden sei.

- Gebin zu Prage an alliheiligen tag unseres Reiches in dem 33, unseres des kaiserlichen in dem 24 Jahre.

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Keine

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Zitierhinweis:

StAD R 11 REM Nr. 26 [100], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/21549 (Zugriff am 19.04.2024)