StAD R 11 REM Nr. 26

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StAD R 11 REM Nr. 26 [069]

Datierung: 12. August 1377

Quelle

Aussteller:

Ausstellungsorte:

Archiv: Darmstadt StaatsA

Weitere Überlieferung:

  • StAD Best. R 11 Nr. 26 mit Verweis auf: Or. Perg. Frankfurt, Liebfrauenstift Nr. 450a. rechts unter dem Text: per dominum Mag. Heydenricus, das Administrationssiegel in grünem Wachs ist stark beschädigt und fast ganz verwirkt. Auf der Rückseite (ziemlich gleichzeitig) litere indulti domini Adolffi archiepiscopi Maguntini de negotio sancti Theobaldi.

Geographische Bezüge:

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Inhalt

Vollregest:

Adolf [erwählter Erzbischof von Mainz und Bischof von Speyer] befiehlt den Äbten, Prioren, Pröpsten, Dekanen, Offizialen, Plebanen, Vizeplebanen, Priestern, Vikaren und den Rektoren von Kirchen in der Mainzer Diözese bei Strafe der Amtsenthebung, die Boten montis S. Marie virg. glor. et beati Theobaldi preciosi confess. Christi in Frankfurt (Ffrankinfurt), exhibitores pres., die er in seinen Schutz und Geleit nimmt (wie die Urkunde darüber besagt), zum Almosensammeln ohne weiteres zuzulassen, in der Zeit und an dem Ort, die diese ihnen angeben, die Gläubigen zusammenkommen heißen.

Sie dürfen von den für diese Sammler bestimmten Almosen nichts fordern, es sein denn mit Willen der Sammler, und niemand anderes als diese dürfen an den Tagen ihrer Anwesenheit öffentlich zum Volke sprechen. Auch da, wo Interdikt oder Suspension verhängt sind durch den Erzbischof, seine Untergebenen oder die Provinzialstatuten darf, unter Ausschluss der Exkommunizierten und namentlich Interdizierten, bei Anwesenheit der Boten jedoch nur an einem Tag im Jahr bei offenen Türen feierlich Gottesdienst gehalten werden. Kleriker, die sich gegen diese Verordnung vergehen, sind abgesetzt, Laien exkommuniziert. Alle, die hinzukommen, Almosen geben oder überhaupt die Sache mit Worten oder Taten fördern, verleiht Erzbischof Adolf 40 Tage Ablass. Dies alles gilt nur für zwei Jahre vom heutigen Tag an.

- Datum Aschaffinburg nostro sub sigillo XII die mensis augusti 1377.

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Zitierhinweis:

StAD R 11 REM Nr. 26 [069], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/21412 (Zugriff am 29.03.2024)