StAD R 11 REM Nr. 26
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StAD R 11 REM Nr. 26 [065]
Datierung: 27. Juli 1377
Quelle
Aussteller:
Archiv: Darmstadt StaatsA
Weitere Überlieferung:
- StAD Best. R 11 REM Nr. 26 mit Verweis auf: Or. Gotha, QQ XIV b Nr. 97. 1. Siegel der Ute (Olivgrün in gelber Schüssel, hängt), 2. Siegel des Fritz abgefallen.
Geographische Bezüge:
Inhalt
Vollregest:
Uthe von Wangenheim (Wangeheim) und ihr Sohn Fritz (Fricze) öffnen (dorch sunderlichen schucz und schirm) dem Erzbischof Ludwig auf seine Lebenszeit (und nicht länger) ihren Teil der Burg Wangenheim für ihn und sein Stift Mainz gegen jeden, gegen die Markgrafen Friedrich, Balthasar und Wilhelm von Meißen, deren Erbmannen sie sind, gegen ihre Ganerben, Magen und Freunde, deren Gesellen sie sind, indes nur dann, wenn die gegen Recht wollen Recht verweigern.
Der Erzbischof soll ihnen und ihren Ganerben den Burgfrieden zu Wangenheim schwören. Geht Wangenheim in erzbischöflichen Kriegen verloren oder nehmen die von Wangenheim in mainzischem Dienst Schaden, so entschädigt sie der Erzbischof. Ludwig soll sie gleich seinen anderen Mannen und Dienern verantworten (und soll ihrer dazu mächtig sein, wo sie bei ihm bleiben wollen).
- Das geschach 1377 an dem mantage nach sente Jacobs tage des heyligen aposteln.
Quellenansicht
Keine
Metadaten
Personenindex
- Wangenheim: Ute von (Aussteller)
- Wangenheim: Fritz von (Aussteller)
- Meißen: Balthasar von (Nennung)
- Meißen: Friedrich von (Nennung)
- Meißen: Wilhelm von (Nennung)
Ortsindex
- Wangenheim : Burg (Nennung)
Körperschaften
- Wangenheim : Herren von/aus (Nennung)
- Meißen : Markgrafen von (Nennung)
Zitierhinweis:
StAD R 11 REM Nr. 26 [065], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/21408 (Zugriff am 01.06.2023)