StAD R 11 REM Nr. 26

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StAD R 11 REM Nr. 26 [004]

Datierung: 19. April 1378

Quelle

Ohne Aussteller, Empfänger und Empfangsort

Archiv: Darmstadt StaatsA

Weitere Überlieferung:

  • StAD Best. R 11 REM mit Verweis auf: Or.Pergament GA Weimar, Reg. 00 pag. 581 Nr. 8.25c. Längs der Seite fehlt ein Streifen Pergament. sodass der Text unvollständig ist, Bleibulle abgefallen (Löcher). Auf der Rückseite von gleicher Hand: archiepiscopo Maguntin(o). - Huber S. 523 Nr. 154. - Raynald § 16 ohne Datum.

Geographische Bezüge:

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Inhalt

Kopfregest:

Papst Urban VI. teilt dem Erzbischof Adolf von Mainz und dessen Suffraganen die Umstände seiner Wahl mit.

Vollregest:

Papst Urban VI. teilt dem Erzbischof [Adolf] von Mainz und dessen Suffraganen mit, dass die Kardinäle nach dem Tod Papst Gregors XI. ihn, den bisherigen Erzbischof von Bari, am ersten Tag des Konklave einstimmig zum Papst erwählt haben [8. April 1378]. Er habe die Würde übernommen [die Weihe fand am 18. April 1378 statt], obwohl er anfangs erschrocken war und befürchtete, nicht würdig zu sein. Die Herren sollen Gott bitten, das er seine schwache Kraft stärken möge.-
Datum Rome apud sancti Petri, XIII kl. Maii, pontificale nostro anno [primo].

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Keine

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Zitierhinweis:

StAD R 11 REM Nr. 26 [004], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/1308 (Zugriff am 29.03.2024)