StAD R 11 REM Nr. 02

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StAD R 11 REM Nr. 02 [087]

Datierung: 29. Juli 1384

Quelle

Aussteller:

Empfänger:

Ausstellungsorte:

Archiv: Darmstadt StaatsA

Weitere Überlieferung:

  • Mit Verweis auf: Würzburg, lib. reg. lit. eccl. Mogunt. Nr. 4 (20) fol. 193v.

Geographische Bezüge:

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Inhalt

Kopfregest:

König Wenzel verschreibt dem Erzbischof Adolf I. trotz vorherigen Widerrufs einige Turnosen auf dem Zoll zu Lahnstein und auf dem Zoll Ehrenfels.

Vollregest:

Obwohl König Wenzel vormals solche Turnosen, die er und seine Vorgänger an dem riche auf dem Rhein auf Widerruf verschrieben hatten, [am 25.7.1384] widerrufen hatte, wie dies die königliche Urkunde [a] besagt, die darüber versiegelt gegeben worden sind, verschreibt er trotzdem wegen der nützlichen und merklichen Dienste, die ihm und und dem Heiligen Reich Erzbischof Adolf I. getan hat und künftig tun soll, einige widerrufene Turnosen, nämlich drei auf dem Zoll zu Lahnstein (Lansteyn) und einen auf dem Zoll Ehrenfels (Ernfels), verschrieben, also dass Adolf, die künftigen Erzbischöfe und das Stift sie hinfort ewig aufheben und einnehmen sollen, ohne Hindernisse und Widerrede von Seiten des Königs Wenzel und seiner Nachfolger.
- Dat. Altzey 1384 fr. vor Pet. ad vincula, des Böhmischen Reiches im 22., des Römischen im 9. Jahr.

Quellenkommentar:

[a] Vgl. Regest vom 25.7.1384.

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Keine

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Zitierhinweis:

StAD R 11 REM Nr. 02 [087], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/1808 (Zugriff am 19.04.2024)