StAD R 11 REM Nr. 01 (1374-1380)

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StAD R 11 REM Nr. 01 [19]

Datierung: 21. Januar 1376

Quelle

Aussteller:

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Ausstellungsorte:

Archiv: Darmstadt StaatsA

Weitere Überlieferung:

  • StAD Best. R 11 Nr. 1 mit Verweis auf : Arch. Vatic. Reg. Vat. 289 (Greg. XI a.69 [?] f. 682v). Das Regest bei Kehr und Schmidt, Päpstliche Urkunden 1269 (ist ungenau und fehlerhaft).

Geographische Bezüge:

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Inhalt

Vollregest:

Papst Gregor XI. schreibt dem Bischof Wedego (Wicko) von Naumburg, dem Propst von Zeitz und dem Dekan von Haug bei Würzburg. Der Papst hatte dem Bischof aufgetragen, für den Mainzer Erzbischof Ludwig gewisse Prozesse gegen den ehemaligen Speyerer Bischof Adolf als widerrechtlichen Besitzer der Mainzer Kirche und ihrer Güter und gegen das diesem anhängenden Mainzer Domkapitels anzustrengen. Nun habe er erfahren, dass Kaiser Karl zwischen beiden Parteien einen beiderseits beschworenen Waffenstillstand (treugas) vermittelt habe, in dem u.a. bestimmt sei, dass jene Prozesse nicht weiter verschärft (aggravari) werden sollten. Dies sei auch der Grund, warum die drei den päpstlichen Befehl nicht auszuführen wagten. Dagegen trägt ihnen nun der Papst auf, dem Auftrag gemäß weiter vorzugehen, notfalls auch unter Anrufung des weltlichen Armes.

- Dat. Avinione XII kal. Februarii anno sexto.

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Zitierhinweis:

StAD R 11 REM Nr. 01 [19], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/21256 (Zugriff am 20.04.2024)