StAD R 11 REM Nr. 25

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StAD R 11 REM Nr. 25 [087]

Datierung: 28. März 1375

Quelle

Aussteller:

Empfänger:

Archiv: Darmstadt StaatsA

Weitere Überlieferung:

  • StAD R 11 REM Nr. 25 mit Verweis auf: Or. Perg.: München, Reichsarchiv, Erzstift Mainz, Domkapitel, fasc. 128. Das Siegel an Pressel (Umschrift: S. universitatis oppidi de Dippurg).

Geographische Bezüge:

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Inhalt

Vollregest:

Die Bürgermeister, die Schöffen und der Rat der Stadt Dieburg (zu Diepurg) bekunden: Sie haben eine Gülte von 50 Gulden mit Erlaubnis Adolfs, erwählten Erzbischofs zu Mainz und Bischofs zu Speyer, sowie des Mainzer Domkapitels an die Mainzer Bürgerin Else, des verstorbenen Meisters Werlekin Tochter, auf Lebzeiten verkauft. Sie erklären nun, daß sie das Geld, das sie erhalten haben, [a] zum Wiederkauf der 100 Gulden verwenden wollen, die sie jährlich nach Frankfurt (Franckenford) zu geben haben; das Fehlende sollen sie hinzufügen, um so diese 100 Gulden bis zum Martinstage [11. November] abzulösen.
In der Siegelankündigung: unser stede ingesigel.

- D. 1375 feria quarta post annunciationem beate Marie virginis.

Fußnotenapparat:

[a] Im Text der Urkunde heißt es einfach: daz selbe gelt. Das Kaufgeld für die Gülte von 50 Gulden wird, wie gewöhnlich, 500 Gulden betragen haben, für die Gülte von 100 Gulden entsprechend 1000 Gulden, so dass die Stadt noch 500 Gulden aufbringen musste.

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Keine

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Zitierhinweis:

StAD R 11 REM Nr. 25 [087], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/21179 (Zugriff am 28.03.2024)