StAD R 11 REM Nr. 25

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StAD R 11 REM Nr. 25 [023]

Datierung: 25. Januar 1375 [a]

Quelle

Ohne Aussteller, Empfänger und Empfangsort

Archiv: Darmstadt StaatsA

Weitere Überlieferung:

Regest:

  • Regestensammlung im StAD Best. R 11 A Kurmainzer Regesten Nr. 25 (Verweis auf: Frankf. Rechenb. 1374 fol. 79).

Geographische Bezüge:

KML Visualisierung

Inhalt

Vollregest:

Der Rat von Frankfurt sendet den Meister Hermann zu Adolf (uns. herren von Spire) wegen des Dekans von Nordhausen und der Briefe selber, die Herr Wigand, des Pfarrers Kaplan, im Namen des Bischofs von Bamberg [Erzbischof Ludwig von Mainz] verkündet hatte. In der Nacht sendet die Stadt ihm den Schreiber Konrad nach wegen des Briefes, den Adolf dem Rate in derselben Sache sandte.
- Sabbato post purificationem Marie [1375] [a]

Quellenkommentar:

[a] Der Tag läßt sich so gut wie sicher erschließen, da der Brief Adolfs von Mainz an den Rat der Stadt Frankfurt höchstwahrscheinlich noch am 25. abends angekommen ist. Vor dem 25. wird die erste Botschaft nicht abgegangen sein, da sonst - sie blieb 3 Tage unterwegs - die Abrechnung wohl noch mit dem unter dem 27. Januar schließenden Rechnungsbuche geschehen wäre. Der späteste mögliche Tag wäre der 28. Januar, wie sich aus diesem und unten aus der Urkunde vom 28. Januar 1375.

Quellenansicht

Keine

Metadaten

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Körperschaften

Zitierhinweis:

StAD R 11 REM Nr. 25 [023], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/1728 (Zugriff am 28.03.2024)