StAD R 11 REM Nr. 24

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StAD R 11 REM Nr. 24 [044]

Datierung: 16. September 1374

Quelle

Aussteller:

Ausstellungsorte:

Archiv: Darmstadt StaatsA

Weitere Überlieferung:

  • StAD R 11 REM Nr. 24 mit Verweis auf: StaatsA Marburg, von Falkenberg. Vom Administrationssiegel Adolfs ist die Hälfte erhalten (Mittelstück). - Wolf, Geschichte und Beschreibung der Stadt Heiligenstadt, S. 40 (zum 20.9.). - Friedensburg, Landgraf Hermann II. S. 18 (zum 20.9.). - Demandt, Quellen Rechtsgeschichte Fritzlar S. 442, Nr. 282 (Kurzregest). - Guden, Cod. dipl. 1, S. 975 und S. 993 zum 20. September (1374 vigilia Matthei).

Geographische Bezüge:

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Inhalt

Kopfregest:

Elekt Adolf von Mainz ernennt den Ritter Werner von Falkenberg [Herzberg] zum Amtmann über alle Schlösser, Städte, und Lande in Hessen, Westfalen, Sachsen, Thüringen und auf dem Eichsfeld. 

Vollregest:

Adolf, erwählter Erzbischof zu Mainz (Menze), Bischof zu Speyer (Spir), setzt den Ritter Werner (Wernher) [II.] von Falkenberg (Falkinberg) [a], seinen »lieben Getreuen« mit Rat seiner »Freunde« zu seinem und des Stiftes Amtmann über alle Schlösser, Städte, Land und Leute wie die mit sunderlichen worten genant [...] sind zu Hessen, Westfalen, Sachsen, Thüringen und auf dem Eichsfelde (Eichesfeld). Die geistlichen Sachen behält sich Adolf vor, doch stehen die Gefälle von geistlichen Renten und Gülten in gleicher Weise wie die weltlichen Werner zu. Adolf befiehlt allen Amtleuten, Mannen, Burgmannen, Dienstmannen, Kellnern, Städten, Bürgern, Gemeinden, Landen, Leuten, allen anderen Untertanen wo die gesessen und wie die genannt sind, dem Werner als seinem Amtmann zu gehorchen.

Adolf gibt ihm jährlich 3000 Gulden in drei Raten, 1000 zu Martini, 1000 zur Fastenmesse zu Frankfurt (Frankinfurd) und 1000 zur alten Messe zu Frankfurt zuschen den zwein unser frauwen dagen [25. August bis 8. September]. Werner soll 1500 davon zur Begleichung der dringlichsten Schulden (in seinem Amtsbezirk) oder für Dienste, die anderen 1500 zur Beköstigung für sich und die Seinen und zur Führung von Kriegen zum Nutz des Stiftes verwenden. Für Bauten am Schlosse zu Rusteberg soll er von den 3.000 Gulden jährlich 100 verwenden, weitere 100 dafür erhält er von Adolf zur [Frankfurter] Fastenmesse.

Über Gewinn (fromen), über die Renten, Gülten und Gefälle wie über die Verwendung der 3.000 Gulden hat er auf Verlangen des Erzbischofs oder des Domkapitels abzurechnen. Als Pfand für etwaigen Schaden im Dienste des Stiftes bis zu einem Betrage von 4000 Gulden hat Adolf dem Werner [II], seinen Brüdern Conrad [IV], Hans [IV.] und Reinhard [I.] und seinem Sohn Kuntzman (Conrad) das Stiftsschloß zu Neustadt (Nuwenstad) übergeben, wie die darüber von Adolf ausgestellten, mit dem Kapitelsiegel versehenen Urkunden besagen; Verluste, die über 4.000 Gulden hinausgehen, werden ihnen ebenfalls beglichen, doch sollen sie Neustadt oder ein anderes mainzisches Schloß dafür nicht innehaben. Adolf oder das Kapitel können Werner jederzeit absetzen, ohne daß dieser oder die Seinen deshalb Ansprüche an das Stift zu machen hätten, von denjenigen abgesehen, die die oben erwähnten Urkunden über Neustadt benennen.

Der Erzbischof kündigt sein Siegel an.

- Der gegeben zu Heilgenstad 1374 an deme samztage vor sente Matheus tage des Aposteln.

Quellenkommentar:

Fußnotenapparat:

[a] Werner von Falkenberg zählte zu den zentralen Akteuren des Sternerbundes.

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Keine

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Zitierhinweis:

StAD R 11 REM Nr. 24 [044], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/2417 (Zugriff am 29.03.2024)