StAD R 11 REM Nr. 24

74 Quellen in dieser Liste. Sie sehen die Quelle 74.

StAD R 11 REM Nr. 24 [074]

Datierung: 24. Juni 1374

Quelle

Aussteller:

Ausstellungsorte:

Archiv: Darmstadt StaatsA

Weitere Überlieferung:

  • Regestensammlung im StAD Best. R 11 A Kurmainzer Regesten Nr. 24 (Verweis auf das Original in Magedeburg Nordhausen A 3 (Die Siegel sind abgefallen). -  Lesser/Förstemann, Historische Nachrichten von Nordhausen S. 293. - Ahrens, Wettiner S. 65).

Geographische Bezüge:

KML Visualisierung

Inhalt

Kopfregest:

Die Markgrafen von Meißen schließen mit der Stadt Nordhausen Waffenstillstand.

Vollregest:

Friedrich, Balthasar und Wilhelm, Markgrafen zu Meißen, bekennen, daß zwischen Ihnen und den Ihrigen einerseits und den Bürgern der Stadt Nordhausen (Northusen) und den Ihren andererseits ein gütliches und freundliches Stehen vom heutigen Tage an für 3 Jahre geteidigt ist. Ausgenommen werden: Kaiser Karl [IV.] und das heilige Römische Reich, Wenzel, König von Böhmen und Markgraf zu Brandenburg, Ludwig, Erzbischof zu Mainz, sowie die Landgrafen Heinrich und Hermann [II.] von Hessen.

- Der gegebin ist czu Wymar 1374 am sunabinde an sende Johannes tage des Toufers unsers heren.

Quellenkommentar:

Die Urkunde ist am gleichen Tage ausgefertigt wie der entsprechende Vertrag für Erfurt. Ein gleicher Vertrag ist mit Mühlhausen abgeschlossen worden, vgl. den Hinweis in dem Brief des Domdekans Heinrich Beyer von Boppard vom 6. April 1375.

Quellenansicht

Keine

Metadaten

Personenindex

Ortsindex

Körperschaften

Zitierhinweis:

StAD R 11 REM Nr. 24 [074], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/218 (Zugriff am 29.03.2024)