StAD R 11 REM Nr. 24

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StAD R 11 REM Nr. 24 [051]

Datierung: 22. August 1374

Quelle

Aussteller:

Ausstellungsorte:

Archiv: Darmstadt StaatsA

Weitere Überlieferung:

  • StAD R 11 REM Nr. 24 mit Verweis auf: Stadt Fritzlar Jurisdiktionalprotokoll Nr. 117, daraus moderne Abschrift: Kassel, Bibl. des Ver. für hess. Geschichte, Ms. fol. 203.

Geographische Bezüge:

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Inhalt

Vollregest:

Adolf, erwählter Erzbischof von Mainz und Bischof von Speyer, bekundet: Er soll und will die Bürger seiner Stadt Fritzlar bei allen Rechten, Ehren, Freiheiten und guten Gewohnheiten belassen, die sie seit alters her von Adolfs Vorgängern erhalten haben, doch ohne Schaden für ihn und sein Stift. Insbesondere soll niemand Früchte, die jemand in die Stadt bringt, in irgendeiner Weise beschweren. Er und seine von ihm beauftragten Amtleute wollen sie alle und jeden einzeln in ihren Rechten gegen Jeden verantworten, wie dies für seine anderen Städte und Leute gilt.

- D. Fritzlar in octava Assumptionis sancte Marie virginis 1374.

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Keine

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Zitierhinweis:

StAD R 11 REM Nr. 24 [051], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/21112 (Zugriff am 20.04.2024)