StAD R 11 REM Nr. 24

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StAD R 11 REM Nr. 24 [035]

Datierung: 13. Juli 1374

Quelle

Aussteller:

Empfänger:

Ausstellungsorte:

Archiv: Darmstadt StaatsA

Weitere Überlieferung:

  • StAD R 11 REM Nr. 24 mit Verweis auf: Gleichzeitige Pergamentkopie: Dresden, Hauptstaatsarchiv, Kopiar 26, fol. 116.

Geographische Bezüge:

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Inhalt

Vollregest:

Erzbischof Ludwig zu Mainz (Mencze) und die Markgrafen Friedrich, Balthasar und Wilhelm von Meißen schulden den Rittern Eberhard und Gottschalk von Buchenau (-ow) und Weczel vom Stein (Steyne) für Dienste, die diese ihnen noch tun sollen, 340 Schock guter Groschen und geloben, dieses Geld am kommenden 1. Mai (Walpurgetag) zu zahlen. Tun sie das nicht, so ist der von ihnen, den die drei mahnen, zur Zahlung verpflichtet und darf sich nicht durch Verweisung auf seine Brüder dem entziehen.

- Datum Gotha in die Margarete [13]74.

Quellenansicht

Keine

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Körperschaften

Zitierhinweis:

StAD R 11 REM Nr. 24 [035], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/21082 (Zugriff am 25.04.2024)