StAD R 11 REM Nr. 24

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StAD R 11 REM Nr. 24 [024]

Datierung: 15. Juni 1374

Quelle

Aussteller:

Empfänger:

Ausstellungsorte:

Archiv: Darmstadt StaatsA

Weitere Überlieferung:

  • StAD R 11 REM Nr. 24 mit Verweis auf: Kop.: Karlsruhe, Generallandesarchiv, Kopiar 287 (132), fol. 5. Speyer, Landesarchiv, F1, Nr. 61 (Kopiar des Bischofs Adolf), S. 18 (Kopie 18. Jh.).

Geographische Bezüge:

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Inhalt

Vollregest:

Bischof Adolf von Speyer beurkundet seine Einwilligung dazu, daß der Ritter Gerhard von Ehrenberg (Ernberg) [a] der Alte auf der Hälfte des Weinzehnten vor der Stadt Bruchsal, den er vom Bischof zu Lehen trägt, seiner Tochter Anne zu einem ehelichen Manne, nämlich Dieter (Diehter) von Venningen (Venigen), 1000 Gulden bewiesen hat. Dieter und seine Frau sollen den halben Zehnten solange innehaben, bis Gerhard ihn mit 1000 Gulden einlöst. Stirbt Gerhard ohne Leibeserben, so wollen Dieter und seine Erben von der Zehnthälfte wegen dem Bischof und dem Hochstift Speyer verpflichtet sein, bis diese sie ablösen.

- Datum Bruchsel in die Viti et Modesti [13]74.

Fußnotenapparat:

[a] Ehrenberg (Erenberg, Ernberg), Burg bei Heinsheim, nordöstlich von Bad Rappenau. Die nach dieser Burg benannte ritteradlige Familie hatte vielfache Beziehungen zur Speyerer Kirche und stellten mehrere Domkanoniker. Das in den Quellen häufig gleichnamige Geschlecht von Ehrenberg (Eremberg, Erenberg)/Ehrenburg, zu Ehrenburg, Krs. St. Goar) kommt hier nicht in Betracht.

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Keine

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Zitierhinweis:

StAD R 11 REM Nr. 24 [024], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/21073 (Zugriff am 19.04.2024)