Mainzer Ingrossaturbücher Band 25

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StA Wü, MIB 25 fol. 297 [01]

Datierung: Zwischen dem 11. und 17. Mai 1315

Quelle

Aussteller:

Empfänger:

Archiv: Würzburg StaatsA

Geographische Bezüge:

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Inhalt

Vollregest:

Der Edelherr Konrad von Hohenlohe bekennt, dass seine Burg Schüpf (Schiffe), sein Reichslehen, sowie seine anderen Burgen dem Mainzer Erzbischof Peter offenstehen sollen. Bedingung ist, dass keine Aktionen gegen das Reich erfolgen, dass er, Konrad, nicht mit Kosten beladen wird und die Burgen während der Öffnung nicht verlassen muss.

Sollte der Erzbischof die Burg Schüpf eigentümlich erlangen können, werden die von Hohenlohe die Burg dann als Mainzer Lehen tragen. Konrad bittet seinen Bruder Arnold, Komtur des Deutschen Hauses zu Mergentheim, zum Zeichen seines Einverständnisses sein Siegel neben sein eigenes Siegel zu hängen, was dieser zusagt.

- ... gegeben ... 1315 in der pfingest wuchen.

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Keine

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 25 fol. 297 [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/22098 (Zugriff am 28.03.2024)