Mainzer Ingrossaturbücher Band 25

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StA Wü, MIB 25 fol. 294 [01]

Datierung: 22. Februar 1451

Quelle

Aussteller:

Archiv: Würzburg StaatsA

Geographische Bezüge:

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Inhalt

Kopfregest:

Die Eheleute Konrad und Agnes von Bickenbach überlassen Burg und Stadt Klingenberg, Lehen der Mainzer Erzbischöfe, ihrem »Vetter von Hanau«.

Vollregest:

[Der Anfang der Urkunde fehlt]

Die Eheleute Konrad und Agnes, Herr und Frau von Bickenbach bestätigen, dass sie die ihnen von ihrem »Neffen« von Hanau gezahlte Geldsumme zur Lösung ihres Teils von Burg und Stadt Klingenberg samt zugehörigen Dörfern und Besitzungen aus den Händen der Brüder Kuno (Cuno) und Hans von Dürn (Dhurne) verwendet haben. Sie sprechen ihren »Neffen von Hanau«, seine Erben und Nachkommen der gezahlten Summe quidt ledig vnd loiß und überlassen ihm dafür Burg und Stadt Klingenberg samt allen zugehörigen Gütern, Einkünften und Rechten auf Wiederkauf.

Es folgen Bestimmungen zum Schutz und Schirm der Pfandsache. Garantie der Rechtsstellung der Bewohner, zum Eid der Bewohner gegenüber dem Pfandherrn, zum Recht Klingenberg für 6300 gute schwere rheinische Gulden zurückkaufen zu können, Erstattung von aufgewendeten Baugeldern, Bestimmungen zu den Modalitäten eines Wiederkaufs (14-tägige Kündigungsfrist vor dem Peterstag ad cathedram, Bezahlung des Lösungsgeldes, wahlweise in Frankfurt, Babenhausen, Hanau oder Windecken (Wonnecken) und zum Verfahren bei Zahlungsverzug, Vefahren bei ganzem oder teilweisem verlust der Pfandsache.
Wollen die von Hanau Klingenberg weiterveräußern, haben die von Bickenbach Vorkaufsrecht. Zur Unterverpfändung ist das Einverständnis des Mainzer Erzbischofs, derzeit Erzbischof Dietrich, notwendig, von dem Burg und Stadt Klingenberg zu Lehen gehen.
Es folgen weitere Bestimmungen.
Die Eheleute Konrad und Agnes von Bickenbach sichern zu, alle Vertragspunkte unverbrüchlich zu halten und kündigen ihr Siegel an. Zur höheren Sicherheit bittens sie Ulrich und Michel Herren zu Bickenbach, ihre vetter vnd sweger, dem vorstehenden Verkauf zuzustimmen und die Urkunde mit zu siegeln, was diese zusagen.

- ... geben ... vff sandt peters tag ... cathedra ... 1451.

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Keine

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 25 fol. 294 [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/22097 (Zugriff am 29.03.2024)