Mainzer Ingrossaturbücher Band 25
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StA Wü, MIB 25 fol. 291 [01]
Datierung: 17. Mai 1449
Quelle
Aussteller:
Empfänger:
Archiv: Würzburg StaatsA
Geographische Bezüge:
Inhalt
Vollregest:
Tile (Thyle, Tyle) von Gerwigeshusen (Geuerßheim, Geruerßhusen) bestätigt, dass Erzbischof Dietrich ihn zum Stiftsamtmann in seinem Teil von Bischofsstein gemacht hat. Die erzbischöfliche Urkunde ist inseriert.
Danach darf der Amtmann alle Äcker, Wälder, Wiesen, Geldeinkünfte, den Wildbann, die Fischerei, Bußen und Frevel innehaben, besitzen, gebrauchen und nutznießen, wie das früher das Erzstift besessen und eingenommen hat.
Er ist für den Schutz und Schirm der Amtsbewohner und Güter verantwortlich.
Der Erzbischof zahlt ihm jährlich am 22. Februar (St. Peterstag ad cathedram) 30 gute rheinische Gulden aus den Einnahmen des Hofes zu Erfurt. Der Erzbischof erteilt dem Heinrich Rommershausen (Rumerßhusen), dem derzeitigen Küchenmeister in Erfurt, entsprechende Anweisung.
In Zeiten einer Vakanz ist der Amtmann dem Domdekan und dem Mainzer Domkapitel zu Gehorsam verpflichtet.
Der Amtmann ist verpflichtet, in benachbarten Ämtern zu helfen, wenn er dort einer Bedrohung gewahr wird oder zur Hilfe aufgefordert wird.
Der Erzbischof kann Tile erst seines Amtes entsetzen, wenn er ihm zuvor die 200 Gulden bezahlt hat, die Tile auf dem Schloss stehen hat. Danach kann der Erzbischof das Amt jederzeit aufsagen. Tile hat dann das Amt ohne Widerspruch zu räumen.
Tyle hat einen Eid geleistet, vorstehende Abmachungen unverbrüchlich zu halten. Der Erzbischof kündigt sein Siegel an. - ... geben ... Samßtage nach dem Sontage Cantate ...1449.
Tile gelobt, das Amt getreulich zu führen und alle Vertragspunkte unverbrüchlich einzuhalten. Er kündigt sein Siegel an.
- ... geben ... Sampßtag nach dem Sontag Cantate ... 1449.
Quellenansicht
Keine
Metadaten
Personenindex
- Gerwigeshusen: Tile von (Aussteller)
- Mainz: Dietrich [Eb. 1434-1459] (Empfänger)
- Rommershausen: Heinrich (Nennung)
Ortsindex
- Rhein : Währungsgebiet (Rhein) (Nennung)
- Erfurt - Mainzer Hof (Allod) : Erfurt - Mainzer Hof (Allod) (Nennung)
Körperschaften
Zitierhinweis:
StA Wü, MIB 25 fol. 291 [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/22094 (Zugriff am 20.04.2024)