Mainzer Ingrossaturbücher Band 25

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StA Wü, MIB 25 fol. 289 [01]

Datierung: 2. März 1449

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Archiv: Würzburg StaatsA

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Inhalt

Vollregest:

Clas (Claß) Kesseler bestätigt, dass Erzbischof Dietrich ihm das Schloss Miltenberg anbefohlen hat. Die erzbischöfliche Urkunde hierzu ist inseriert.

Danach ernennt Erzbischof Dietrich, Erzkanzler des Heiligen Römischen Reiches in Deutschen Landen, Clas Kesseler zu seinem Keller in Miltenberg. Clas soll auf seine Kosten zwei Knechte und zwei Pferde unterhalten.
Clas soll auf dem Schloss wohnen. Er soll einen Pförtner und einen Eseltreiber auf seine Kosten entlohnen und unterhalten.
Er muss das Amt verteidigen und alle Amtsbewohner und ihre Güter schützen und schirmen.
Kaufleute und ihre Geschirre muss er im erzbischöflichen Geleit geleiten und geleiten lassen. Er hat die Geleitsgelder einzunehmen und darüber Rechnung zu legen.
Der Erzbischof zahlt ihm bisher jährlich 52 Gulden Geld und 48 Malter Hafer. Damit er sein Amt noch besser erledigen kann, hat der Erzbichof ihm seinen Lohn mit 2 Fuder Wein, 20 Malter Korn und 8 Gulden Geld gebessert. Er erhält folglich 60 Gulden.
Sein Amtsjahr beginnt jeweils am Sonntag Invocavit.
Der Keller ist zu Hilfe in benachbarten Ämtern verpflichtet, wenn er dessen gewahr oder dazu aufgefordert wird. In Zeiten einer Vakanz ist er dem Domdekan und dem Mainzer Domkapitel zu Gehorsam verpflichtet.
Der Erzbischof kann ihn jederzeit seines Amtes entsetzen, darf seine Stellung aber erst räumen, wenn ein Nachfolger vereidigt ist. Noch ausstehende Amtsgelder werden ihm noch ausgezahlt.
Clas hat einen Amtseid geleistet. Der Erzbischof kündigt sein Siegel an. - ... geben ... Aschaffemburg am Sontage Innuocauit ...1449.

Claß gelobt, alle Abmachungen unverbrüchlich einzuhalten und kündigt sein Siegel an.

- ... geben ... an dem Sontag Inuocauit ... 1449.

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Keine

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 25 fol. 289 [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/22093 (Zugriff am 20.04.2024)