Mainzer Ingrossaturbücher Band 25

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StA Wü, MIB 25 fol. 281v [01]

Datierung: 12. Februar 1449

Quelle

Aussteller:

Archiv: Würzburg StaatsA

Inhalt

Vollregest:

Hans von Erlenbach, Viztum zu Aschaffenburg, Henne von Bellersheim, Marschall, und Johann von Wollmershausen bestätigen, dass Streit und Zwietracht zwischen Erzbischof Dietrich und dem Ritter Konrad von Romrod geherrscht hatte, wegen eines Briefes bezüglich des Amtes Landeck und auch bezüglich einiger Hengste und Pferde, die Konrad vom Erzbischof forderte. Die Aussteller sind nun aufgefordert, den Streit gütlich bzw. nach Recht zu entscheiden.

Der strittige Brief beinhaltet, dass Konrad von Romrod und Siegfried (Siffrit) von Bültzingslöwen das Amt Landeck innehaben und verpflichtet wurden, dort zu wohnen. Nun habe Konrad das Amt etliche Jahre nicht wahrgenommen, besessen oder gebraucht. Aus einer Quittung, die Konrad dem Erzbischof gegeben hat, geht zudem hervor, dass Konrad und alle seine Erben auf alle Ansprüche, nichts ausgenommen, wie er die ut patebit in primo registro domini Theoderici folio cclxxj verzichten.

Die Richter entscheiden, dass Erzbischof Dietrich dem Konrad bezüglich des Amtes nichts schuldig ist. Bezüglich der Pferde entscheiden die Richter, dass der Erzbischof dem Konrad 150 Gulden geben soll. Dies hat der Erzbischof gegen Quittung auch getan. Die Richter kündigen seine Siegel an.

- ... geben ... Mittwochen nach Sant Scolastiken tage ... 1449.

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Keine

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 25 fol. 281v [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/22087 (Zugriff am 20.04.2024)