Mainzer Ingrossaturbücher Band 25

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StA Wü, MIB 25 fol. 281 [01]

Datierung: 8. Februar 1449

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Archiv: Würzburg StaatsA

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Inhalt

Vollregest:

Erzbischof Dietrich bekennt für sich, seine Amtsnachfolger und das Mainzer Stift, das Hermann, Abt von Fulda, jedes Jahr 303 Gulden und 3 Turnosen (thornosch) als Gülte zahlen muss, wegen der Pfandschaft, die der Erzbischof und das Stift an den Städten und Schlössern Fulda, Hünfeld, Rockenstuhl und Geisa haben. Das Geld wird zur Hälfte an Weihnachten und zur Hälfte an Johann Baptistentag (24. Juni) bezahlt. Der Erzbischof hatte Diether von Isenburg, Grafen zu Büdingen zu seinem obersten Amtmann in der Buchen gesatzt und ihm deshalb jedes Jahr 150 Gulden Amtgeld zugesagt, die der Abt bezahlen muss. Da Diether nicht länger als dreiviertel Jahre und drei Wochen Amtmann gewesen ist, gebühren ihm noch 121 gulden 3 Schillinge 6 Heller altes Geld. Der Abt hat Diether 75 Gulden bereits gegen Quittung ausgezahlt und hat Diether die noch ausstehenden 46 Gulden 3 Schillinge 6 Heller altes Geld gegeben und wohl bezahlt. Der Erzbischof quittiert über den Betrag und kündigt sein Siegel an.

- ... geben ... Aschaffemburg am Sampstage nach sant dorotheen tage ... 1449.

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 25 fol. 281 [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/22083 (Zugriff am 19.04.2024)