Mainzer Ingrossaturbücher Band 25

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StA Wü, MIB 25 fol. 275v [01]

Datierung: 29. Juni 1448

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Archiv: Würzburg StaatsA

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Inhalt

Vollregest:

Erzbischof Dietrich bestätigt, dass sein Amtsvorgänger Erzbischof Adolf (1384) den Eltern des Friedrich von Hertingshausen Burg und Stadt Naumburg verschrieben hatte. Über die Schilderung der Ereignisse im Umfeld von Burg und Stadt Naumburg und Burg Weidelsburg hinaus, in die auch Reinhart von Dalwigk und Ehefrau Nese von Hertingshausen involviert waren, und über die Wiederholung der Bestimmungen der Urkunde Adolfs (zum Lösungsverfahren, zur Öffnungs- und Gehorsamspflicht, zu Schutz und Schirm, Rückgabe der Lehen, namentlich der zwischenzeitlich veräußerten Lehen, Rückgabe der alten Briefe und Urkunden zu Naumburg und Weidelsburg, Berücksichtigung der Rechte der Grafen von Waldeck an Naumburg) hinaus,[a] heißt es in der Urkunde Erzbischof Dietrichs, er sei davon unterrichtet worden, dass Burg Naumburg baufällig sei. Deshalb erlaubt er seinem Amtmann Friedrich von Hertingshausen 500 gute rheinische Gulden an der Burg zu verbauen, den Kommissar in Fritzlar dafür aber zu Rate zu ziehen. Für die Bauarbeiten dürfen keine im Amtsbereich sonst üblichen Frondienste in Anspruch genommen werden. Die Baukosten werden Friedrich bei Lösung des Amtes ersetzt. Bernhard, Nese und Friedrich verzichten ausdrücklich auf Burg Weidelsburg und auf jeglichen Schadenersatz aus den damaligen Fehdehandlungen gegen den Mainzer Erzbischof und den Landgrafen von Hessen. Der Erzbischof kündigt sein Siegel an.

- ... geben ... Aschaffemburg am Sampstag sant peters vnd pawls der heilgen Aposteln tage ... 1448.

Fußnotenapparat:

[a] Siehe dazu MIB 25 fol. 272v [01].

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 25 fol. 275v [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/22068 (Zugriff am 18.04.2024)