Mainzer Ingrossaturbücher Band 25

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StA Wü, MIB 25 fol. 272v [01]

Datierung: 29. Juni 1448

Quelle

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Archiv: Würzburg StaatsA

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Inhalt

Vollregest:

Reinhard von Dalwigk der ältere, seine Ehefrau Nese von Hertingshausen und Friedrich von Hertingshausen bestätigen, dass Erzbischof Dietrich bzw. dessen Amtsvorgänger, den verstorbenen Eltern Friedrichs im Jahr 1384 Burg und Stadt Naumburg (Nuwenburg) verschrieben hatten. Die erzbischöfliche Urkunde ist inseriert.

Darin bestätigt Erzbischof Adolf, Erzkanzler des Heiligen Römischen Reiches in deutschen Landen, dass er dem Friedrich von Hertingshausen, seinem Amtmann auf der Naumburg sowie dessen Söhnen Hermann und Otto (Otte) bzw. deren Erben 451 Mark Silber, Fritzlarer Gewicht, schuldet, mit denen Friedrich das Amt Naumburg beim mittlerweile verstorbenen Ritter Tyle von Elben gelöst hatte. Auch die Gelder, die Tyle an Burg Naumburg verbaut hatte, wurden damit abgegolten. Dem Tyle war das Amt seinerzeit von Erzbischof Gerlach verpfändet worden.
Es folgen Bestimmungen zur Lösung des Pfandes für die genannte Summe (Geldübergabe in Fritzlar, Geleit des Geldes, Rückgabe der Briefe), Beschreibung der Rechte und Pflichten des Amtmannes, darunter Pflicht zu Schutz und Schirm, Verbot von Erhöhung von Steuern und Lasten), zum Verfahren bei Verlust der Naumburg, zum Verfahren beim Tod des Amtmannes und fehlender Volljährigkeit seiner Erben, zur Pflicht, die Pfandschaft, die Graf Heinrich von Waldeck und seine Erben auf der Burg und Stadt Naumburg innehaben, zu respektieren, zu den bleibenden Zugangsrechten der erzbischöflichen Mannen und Burgmannen, zu den allgemeinen Pflichten des Amtmannes, Güter und Amt zu verteidigen und die Rechtsstellung des Amtes zu bewahren. - Datum Nuwenburg feria tertia post dominicam Cantate ... 1384 (1. Mai)

Nun sei zwischen den Ausstellern und dem Erzbischof offene Fehde und Feindschaft entstanden, in dessen Verlauf Burg und Stadt Naumburg und dazu Burg Weidelsburg in erzbischöfliche Hände gekommen seien. Friedrich führt aus, dass auf Bitten seiner Freunde der Erzbischof ihn wieder an Burg und Stadt Naumburg hat kommen lassen und er beides wieder gemäß der Bestimmungen der Urkunde Erzbischof Adolfs nutzen und gebrauchen darf. Friedrich sagt zu, in Zukunft dem Erzbischof und seinen Beauftragten mit Amt und Burg Naumburg in allen Dingen zu gewarten und gehorsam zu sein.
Es folgen Bestimmungen zu seinen Pflichten, so wie sie in der Urkunde Adolfs festgehalten sin. Alles, was er und und Reinhard dem Erzbischof genommen hatten, wollen sie zurückgeben, auch ihre Lehen, namentlich solche, die sie veräußert haben. Festgelegt wurde auch die Rückgabe aller alten Briefe und Urkunden zu Naumburg und Weidelsburg und die immer noch bestehenden Rechte der Grafen zu Waldeck. Friedrich, Reinhard und Nese verzichten zudem ausdrücklich auf jegliche Ansprüche auf die Weidelsburg und deren Zubehör, und auf jeglichen Schadenersatz im Zusammenhang mit den Fehdehandlungen gegen den Erzbischof und den Landgrafen von Hessen. Sie bestätigen, keinerlei Forderungen mehr an das Erzstift zu haben und nehmen auf ihren Eid, nie wieder etwas gegen den Erzbischof und sein Stift zu unternehmen oder zulassen, dass dies geschieht. Die Aussteller geloben, alle Artikel vorstehender Abmachung unverbrüchlich zu halten.
Reinhard, Nese und Friedrich kündigen ihre Siegel an und bitten den Ritter Kraft (Craft) von Grafschaft (Graffschaft) und Otte von der Malsburg als Zeugen ebenfalls ihre Siegel anzuhängen, was diese zusagen.

- ... geben ... an sant peters vnd pawls der heilgen zwolff potten tage ... 1448

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Keine

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 25 fol. 272v [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/22067 (Zugriff am 19.04.2024)