Mainzer Ingrossaturbücher Band 25

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StA Wü, MIB 25 fol. 271 [01]

Datierung: 14. September 1448

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Archiv: Würzburg StaatsA

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Vollregest:

Erzbischof Dietrich ernennt kraft dieser Urkunde Henne Knorre, seinen Bürger zu Fritzlar, zum Stiftsschultheißen in der Stadt. Er soll alle Rechte und jegliches Zubehör genauso innehaben und nutznießen wie seine verstorbenen Amtsvorgänger Gise Katzmann (Gyse Katzman) und Henne von Fulda. Henne Knorre soll das Amt bei seinen althergebrachten Freiheiten belassen und diese nicht schmälern oder schnälern lassen.

Henne Knorre hatte ihm 200 gute rheinische Gulden geliehen, die der Erzbischof an Schloss Rusteberg verbauen will. Der Erzbischof wird Henne erst seines Amtes entsetzen, wenn er dieses Geld zurückgezahlt hat. Danach ist dann eine Entsetzung jederzeit möglich. Henne hat einen Amtseid geleistet und gelobt, alle Artikel unverbrüchlich zu halten. Der Erzbischof kündigt sein Siegel an.

- ... geben ... zu Aschaffemburg an des heilgen Crutze tage Exaltationis ... 1448.

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 25 fol. 271 [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/22065 (Zugriff am 26.04.2024)