Mainzer Ingrossaturbücher Band 25

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StA Wü, MIB 25 fol. 268v [01]

Datierung: 24. März 1448

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Archiv: Würzburg StaatsA

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Inhalt

Vollregest:

Erzbischof Dietrich bestätigt, dass er sich mit Hartmann Guthuß, seinem Unterkeller zu Heppenheim, geeinigt hat. Hartmann soll auf eigene Kosten im erzbischöflichen Sale zu Heppenheim wohnen und einen Knecht und eine Magd beköstigen. Den Knecht wird der Erzbischof entlohnen und ihm wie bisher jährlich einen Rock und einen Kogel geben. Die Magd muss Hartmann entlohnen. Hartmann darf sich. soweit er dies benötigt, des Holzes bedienen, das jährlich in den Sale gebracht wird. Der Rest steht dem Erzbischof zu. Dazu soll er wie bisher die Früchte und anders, was zur Kellerei gehört, von Keller Mertin [von Obrigheim] einnehmen und diesem darüber Rechnung legen. Der Erzbischof zahlt seinem Unterkeller wie bisher jährlich 25 Gulden, 25 Malter Korn, 1,5 Fuder Wein, einen Rock und zwei Kogel. Dazu je einen Wagen voll Heu und Amüt [Dinkel(mehl)?]. Sein Amtsjahr beginnt jeweils am Ostertag.

- ... geben ... zu Aschaffemburg am heilgen Ostertage ... 1448.

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 25 fol. 268v [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/22059 (Zugriff am 20.04.2024)