Mainzer Ingrossaturbücher Band 25

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StA Wü, MIB 25 fol. 266 [01]

Datierung: 21. Juni 1448

Quelle

Aussteller:

Ausstellungsorte:

Archiv: Würzburg StaatsA

Geographische Bezüge:

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Inhalt

Kopfregest:

Amtmannbestallung des Henne {...} ... für Frauenstein.

Vollregest:

[Textfragment]

{...} Im Fall einer Vakanz ist er dem Mainzer Domdekan und dem Mainzer Domkapitel zu Gehorsam verpflichtet. Der Erzbischof gibt ihm jährlich 20 Malter Korn, zwei Fuder Wein und 50 Sack Hafer sowie das Heu von den Wiesen, auch alle Kappen, ebenso darf er die Mühle zu Frauenstein nutzen, die er in gutem Bau halten muss. Sein Amtsjahr beginnt jeweils am St. Johannstag Baptiste (24. Juni). Die Renten, Gefälle, Frevel usw. stehen dem Amtmann nicht zu, sondern er muss dem helfen, den der Erzbischof dazu bestimmt, sie einzutreiben. Der Erzbischof kann Henne jederzeit seines Amtes entsetzen, er muss das Amt und das Schloss ohne weitere Forderungen freigeben, hat aber Anspruch auf das anteilige Amtsgeld (Jerlichen lones). Da Henne dem Erzbischof 1500 Gulden geliehen hat, kann er erst entsetzt werden, wenn das Geld zurückgezahlt ist. Henne hat einen Amtseid geleistet. Der Erzbischof kündigt sein Siegel an. - ... geben ... Asschaffemburg am sant Albans tage ... 1448.

Henne nimmt auf sein Eid, vorstehende Artikel unverbrüchlich zu halten und kündigt sein Siegel an.

- ... geben an sant Albans tage ... 1448.

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Keine

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 25 fol. 266 [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/22055 (Zugriff am 29.03.2024)