Mainzer Ingrossaturbücher Band 25

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StA Wü, MIB 25 fol. 259 [01]

Datierung: 31. März 1448

Quelle

Aussteller:

Empfänger:

Archiv: Würzburg StaatsA

Geographische Bezüge:

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Inhalt

Kopfregest:

Diether von Isenburg-Büdingen wird oberster Amtmann und Hauptmann Erzbischof Dietrichs von Mainz in seinen Landen.

Vollregest:

[Der Beginn der Urkunde fehlt im Ingrossaturbuch]

Diether von Isenburg, Herr auf Büdingen bestätigt, dass er oberster Amtmann und Hauptmann geworden ist.

In der inserierten erzbischöflichen Urkunde heißt es, Erzbischof Dietrich habe ihn zum Amt- und Hauptmann in den erzbischöflichen Teilen der Schlösser, Städte, Dörfer und Gerichte gemacht, die dem Erzstift vom Kloster Fulda verpfändet worden sind. Diether soll die Güter und darin lebenden Menschen schützen und schirmen und sie nicht höher als bisher besteuern. Diether hat keinen Anspruch auf die Einkünfte und Gefälle in seinem Amtsbereich. Er erhält 150 rheinische Gulden Amtsgeld. Das Amtsjahr beginnt am heutigen Tag und dauert bis zum gleichen Tag über ein Jahr. Die 150 Gulden werden auf die 250 Gulden angewiesen, die das Stift Fulda dem Erzbischof zahlen muss. Diether ist zur Hilfe in den Nachbarämtern, in Zeiten einer Vakanz dem Mainzer Domdekan und dem Domkapitel zu Gehorsam verpflichtet. Der Erzbischof kann seinen Amtmann jederzeit seines Amtes entsetzen. Dieser muss das Amt dann räumen, hat aber Anspruch auf das anteilige Amtsgeld im Kündigungsjahr. Diether hat einen Amtseid geleistet und geschworen, alle Artikel unverbrüchlich zu halten. Der Erzbischof kündigt sein Siegel an. - ... geben ... Aschaffemburg am Sontage Quasimodogeniti ... 1448.

Diether gelobt, die Bestimmung der erzbischöflichen Urkunde unverbrüchlich zu halten und kündigt sein Siegel an.

- ... geben ... Sontag Quasimodogeniti ... 1448.

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Keine

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 25 fol. 259 [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/22046 (Zugriff am 28.03.2024)