Mainzer Ingrossaturbücher Band 25
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StA Wü, MIB 25 fol. 258v [01]
Datierung: 17. Januar 1448
Quelle
Aussteller:
Archiv: Würzburg StaatsA
Geographische Bezüge:
Inhalt
Vollregest:
Erzbischof Dietrich von Mainz bestätigt: Vincenz (Vincentius) Junggraf zu Mörs (Morse), Philipp und Johann Grafen zu Nassau und zu Saarbrücken bekennen, dass Graf Philipp von Nassau und zu Saarbrücken, verstorbener Vater des Philipp und Johann, dem Endres von Heppenheim 1000 Gulden schuldete und ihm dafür jährlich 70 Gulden zahlen musste. Als Unterpfand stehen das halbe Dorf und Gericht zu Mauchenheim, soweit dies zur Herrschaft Kirchheim gehört. Diesbezüglich war eine Urkunde ausgestellt worden.
Endres hat nun zu seinem Seelenheil und aus Freundschaft zu den Ausstellern die Gülte um 20 Gulden gemindert. Er erhält fortan nur noch 50 Gulden. Die Zahlungsziele und das Verfahren bei Zahlungsverzug bleiben wie in der Haupturkunde beschrieben bestehen. Die Aussteller kündigen ihre Siegel an.
- ... geben ... vff sant Anthonien tage ... 1448
Quellenansicht
Keine
Metadaten
Personenindex
- Mainz: Dietrich [Eb. 1434-1459] (Aussteller)
- Nassau: Philipp von (Nennung)
- Nassau: Johann von (Nennung)
- Moers: Vincenz von (Nennung)
- Heppenheim: Endres von (Nennung)
Ortsindex
- Mauchenheim : Dorf (Nennung)
- Kirchheim [-bolanden] : Ort (Nennung)
Körperschaften
- Kirchheim [-bolanden] : Herren von (Nennung)
- Mauchenheim : Gericht (Mauchenheim) (Nennung)
- Saarbrücken : Grafen von (Nennung)
Zitierhinweis:
StA Wü, MIB 25 fol. 258v [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/22044 (Zugriff am 02.06.2023)