Mainzer Ingrossaturbücher Band 25

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StA Wü, MIB 25 fol. 253v [02]

Datierung: 11. Januar 1448

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Archiv: Würzburg StaatsA

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Inhalt

Vollregest:

Abt Hermann von Fulda bestätigt, dass Erzbischof Dietrich ihm die Gnade erwiesen hat, zu den Zeiten als er an das Stift Fulda gelangte, ihm die Zinse, die ihm und seinem Stift vom Stift Fulda verschreiben waren, bis auf Wiederruf als Steuer zu überlassen. Von diesen Geldern stehen noch 150 Gulden aus. Der Erzbischof hatte nun Gottschalk von Buchenau zu seinem Hauptmann in der Buchen gemacht und den Abt angewiesen, dem Hauptmann im ersten Jahr 300 Gulden für den Erzbischof zu geben, was auch geschehen ist. Deshalb ist der Abt der Ansicht, die 150 Gulden nicht mehr schuldig zu sein. Doch der Erzbischof sei anderer Meinung. Der Abt wird dem Erzbischof alle Abrechnungen schicken. Was er dann noch schuldig sei, will er dem Erzbischof dann bezahlen.

- Datum ... 1448 feria quinta post Epiphanie.

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 25 fol. 253v [02], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/22036 (Zugriff am 20.04.2024)