Mainzer Ingrossaturbücher Band 25

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StA Wü, MIB 25 fol. 253v [01]

Datierung: 11. Januar 1448

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Archiv: Würzburg StaatsA

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Inhalt

Vollregest:

Erzbischof Dietrich bestätigt, dass Abt Hermann von Fulda ihm und dem Mainzer Stift jährlich 302,5 Gulden Gülte zahlen muss, aufgrund des Kaufs, den seine Amtsvorgänger an den Städten und Schlössern Fulda, Hünfeld (Hunefelt), Geisa (Geysa) und Rockenstuhl (Rockenstul) getätigt haben. Die Gülte ist jährlich je zur Hälfte an Johannes Baptistentag (24. Juni) und zu Weihnachten fällig.

Diese Gülte ist nun einige Jahre nicht gezahlt worden. Abt Hermann hat nun alle ausstehenden Beträge bezahlt. Bei der Quittierung macht der Erzbischof einen Brief vom 4. September 1438 (vff den Sontag nach sant Johans tag als er entheupt wart) über bezahlte 500 Gulden ungültig (so toden wir), den Abt Johann (1395-1440) ihm gegeben hatte. Erzbischof Dietrich kündigt sein Siegel an.

- ... geben ... donrstag nach der heilgen drier kunige tage ... 1448.

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 25 fol. 253v [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/22035 (Zugriff am 23.04.2024)