Mainzer Ingrossaturbücher Band 25

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StA Wü, MIB 25 fol. 251 [01]

Datierung: 1447 [a]

Quelle

Aussteller:

Archiv: Würzburg StaatsA

Geographische Bezüge:

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Inhalt

Vollregest:

Erzbischof Dietrich bekennt, das Streit zwischen Henne Herdem (Hertem), Hermann Weren und Curd Vette, Bürgern zu Fritzlar, auf der einen Seite, und Johannes Fryling, Schöffe, und Richolff Fencke (Fengke), auch Bürger in Fritzlar, auf der anderen Seite wegen Simon Grunt, dem ehemaligen (gerumeten) Schenk in Fritzlar entstanden ist. Der Streit ist vor ihn gebracht worden.

Die erste Partei hatte die zweite verklagt, weil sie Simons Register und Güter mit dem erzbischöflichen weltlichen Gericht beslagen vnd bekomert hatte und Johannes Fryling diesen komer vnd gerichte verboten und verhindert haben soll. Der Erzbischof entscheidet. Bringt Johannes bei, dass er und seine Gesellen nach Gewohnheit und altem Herkommen der Stadt in die Güter gesetzt wurden und die Register ihm und seinen Gesellen in diesem Jahr zustehen, so soll Johannes dem Henne, Hermann und Curd bezüglich deren Forderung zu nichts verpflichtet sein. In den weiteren Ausführungen zur Geiselschaft des Fryling und Fencke wird die Verwicklung von Bürgermeister Steynboß und dem Rat in Fritzlar in diesen Streit geschildert. Sollte die erste Partei nachweisbaren Schaden erlitten und genommen haben, sollen Johann und Richolff diesen erstatten.

Fußnotenapparat:

[a] Die Abschrift ist nicht datiert, dürfte der Stellung innerhalb des Ingrossaturbuches nach aber in das Jahr 1447 zu setzen sein.

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Keine

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 25 fol. 251 [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/22030 (Zugriff am 19.04.2024)