Mainzer Ingrossaturbücher Band 25

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StA Wü, MIB 25 fol. 250 [01]

Datierung: 22. Dezember 1447

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Archiv: Würzburg StaatsA

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Inhalt

Kopfregest:

Streit um Güter in der Stadt Fritzla.

Vollregest:

[Textfragment]

Johannes Fryling und Richolff Fencke (Fengke) beschuldigen den Henne Herdem, Hermann Weren und Curd Vette, sie in Jrr kuntlicher vnd bekentlicher schult ungebührlich bekümmert und behindert zu haben.

Es ergeht ein erzbischöflicher Rechtsspruch: Weil Henne Herdem, Hermann Weren und Curd Vette sich die Bekümmerung im Gericht Fritzlar zuschulden kommen lassen haben, wie Johannes Fryling und Richolff selbst bekennen, sind sie dem Fryling und Richolff wegen deren Forderung zu nichts verpflichtet.

In der Angelegenheit der Grundstücke und Güter des Simon (Symon) [Grunt] in Fritzlar ergeht der Rechtsspruch: Erweist es sich, dass Johannes Fryling und Richolff Fencke in die Güter des Symon eingesetzt sind, wie es in Fritzlar Recht und Gewohnheit ist, haben Henne Herdem, Hermann Weren und Curd Vette, nachdem sie eingesessene Bürger zu Fritzlar bekümmert haben, Anspruch auf Ausgleich ihres nachweisbar erlittenen Schadens.

Den Parteien wird ein Rechtstag innerhalb 3 Tagen und 6 Wochen vor dem Kommissar zu Fritzlar anberaumt. Der Kommissar erhält hiermit entsprechende Vollmacht. Er soll die Verhandlung führen und gemäß Recht für beide Parteien verbindlich entscheiden. Der Erzbischof kündigt sein Siegel an.

- ... geben ... zu Hoeste am fritag nach sant Thomas des heilgen aposteln tage ... 1447.

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 25 fol. 250 [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/22028 (Zugriff am 19.04.2024)