Mainzer Ingrossaturbücher Band 25

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StA Wü, MIB 25 fol. 247v [02]

Datierung: 3. November 1447

Quelle

Aussteller:

Archiv: Würzburg StaatsA

Geographische Bezüge:

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Inhalt

Vollregest:

Diether von Isenburg, Graf zu Büdingen bestätigt, dass vorzeiten Ludwig Pfalzgraf bei Rhein und Herzog in Bayern, die Gebrechen und Klagen, die Erzbischof Dietrich von Mainz, Erzkanzler des Heiligen Römischen Reiches in Deutschen Landen und sein Stift auf der einen Seite und Bürgermeister, Rat und Gemeinde der Stadt Mainz auf der anderen Seite haben, mit Zustimmung beider Parteien geschlichtet (beteidingt) hat. Die in Worms ausgestellte Schlichtung (anlaß), die beiden Parteien besitzen, datiert vom 4. Mai 1443 (Sampßtag nach des heilgen Crutzs tage Jnventionis).

Danach hat Graf Philipp von Katzenelnbogen eine Teidung und Beredung zwischen den Parteien gemacht und schriftlich festgehalten, ausgestellt in Mainz am 11. Juni 1444 (vff vnsers herren lichnams tage). Diese Teidung ist noch heute in Kraft. Darin wird u.a. das Verfahren, also Ansprache, Antwort, Widerrede und Nachrede usw., der Austausch von Briefschaften und gegenseitige Benachrichtigungen (u.a. nach Darmstadt), weitere Rechtstage (u. a. in Mainz), ausführlich beschrieben.

Domdekan Peter von Udenheim und das Mainzer Domkapitel kündigen zum Zeichen ihres Einverständnisses ihr Siegel an.

- ... geben ... zu Mentze am frytag nach aller heilgen tage ... 1447.

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 25 fol. 247v [02], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/22026 (Zugriff am 24.04.2024)