Mainzer Ingrossaturbücher Band 25

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StA Wü, MIB 25 fol. 247 [01]

Datierung: 8. Oktober 1447

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Archiv: Würzburg StaatsA

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Inhalt

Vollregest:

Erzbischof Dietrich benennt die Lehen, die er dem verstorbenen Ritter Otte von Bensfurt (Bensfort) und seinen Leibeslehnserben zu Mann- und Burglehen geliehen hatte.

Dies waren Mannlehen zu Bartloff (Bartorff), 9 Malter Früchte, halb Korn und halb Hafer, zu Lutterhausen (Luterhusen) eine Hube Land, zu Sallmanshausen (Solmanshusen) 14,5 Gulden als Zins von umliegenden Gütern.

Als Burglehen waren dies im Dorf Burßlar 24 Malter Früchte und das Drittel aller Dienste in dem Dorf von 3 Huben, ebenso 3 Gänse und 7 Hühner. Diese Güter sind dem Erzstift jetzt heimgefallen.

Eingedenk der Dienste, die Ritter Hermann Dieten der ältere und seine Söhne Hermann und Ludwig ihm als Erzbischof und dem Mainzer Stift geleistet haben und künftig leisten sollen, hat er ihnen und ihren Leibeslehnserben die genannten Güter, ausgenommen die 9 Malter Frucht zu Bartloff, als Mann- und Burglehen verlehnt. Sie haben den Lehnseid geleistet, treu, hold und gehoram zu sein und die Lehen mit truwen eyden sesßen vnd diensten zu verdienen wie Lehenrecht und Gewohnheit dies besagen. Erzbischof Dietrich kündigt sein Siegel an.

- ... geben ... Sontag nach sant franciscus tage ... 1447.

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 25 fol. 247 [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/22024 (Zugriff am 28.03.2024)