Mainzer Ingrossaturbücher Band 25

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StA Wü, MIB 25 fol. 246 [01]

Datierung: 12. Oktober 1447

Quelle

Aussteller:

Archiv: Würzburg StaatsA

Inhalt

Vollregest:

Erzbischof Dietrich bestätigt, dass die Brüder und Ritter Berlt (Berld), Heinrich und Dietmar, Söhne des verstorbenen Heinrich, Sohn des verstorbenen Wernher sowie Konrad, Sohn des genannten Berlt, alle von Hanstein (Honsteyn, Hoenstein), sich aufgrund einer Vereinbarung ihrer Vorfahren mit den erzbischöflichen Amtsvorgängern und dem Mainzer Stift wegen des Schlosses Hanstein, geeinigt haben. Sie haben in seinem Auftrag und dem seines Stiftes dem Ritter Hans von Erlenbach, dem erzbischöflichen Viztum, gelobt und geschworen, auch im Namen ihrer Erben, das zu halten, was in den diesbezüglich ausgestellten versiegelten Briefen steht. Der Erzbischof sagt zu, die Briefe, die seine Amtsvorgänger den Eltern der von Hanstein wegen des Schlosses gegeben haben, auch heute noch unverbrüchlich zu halten. Der Erzbischof kündigt sein Siegel an.

- ... geben ... donrstage nach sant dionisien tage ... 1447.

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Keine

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 25 fol. 246 [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/22023 (Zugriff am 20.04.2024)